Rückschlag

Das Verwaltungsgericht München hat die Mindestbeförderungsentgelte für Mietwagen vorläufig gekippt.
„Ohne Regeln für Uber & Co. gäbe es keinen ‚Wettbewerb auf Augenhöhe‘.“
Thomas Kroker, TMV-Präsident Bild: TMV
„Ohne Regeln für Uber & Co. gäbe es keinen ‚Wettbewerb auf Augenhöhe‘.“ Thomas Kroker, TMV-Präsident Bild: TMV
Thomas Kanzler
Mindestpreise

Erst Anfang Juli hatte München die Mindestbeförderungsentgelte (MBE) für Mietwagen eingeführt. Sie sollten verhindern, dass Plattformvermittler mit Preisen unterhalb des Taxitarifs Fahrgäste abwerben und damit ein Gewerbe unter Druck setzen, das an verbindliche Tarife und zahlreiche weitere Vorgaben gebunden ist. Nun hat das Verwaltungsgericht (VG) München die Regelung vorläufig außer Kraft gesetzt. Das scheint erst einmal ein Erfolg für Uber und Co. zu sein. Der entscheidende Punkt: München hatte die Mindestpreise auch auf Fahrten erstreckt, die ins Umland oder von dort in die Stadt führten.

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Artikel Rückschlag
Seite 13 | Rubrik Gewerbepolitik
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