Bei Taxi-Tarifen muss man selbst aktiv werden
Aus dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) lässt sich ableiten, dass die Genehmigungsbehörden eigentlich von sich aus den Markt beobachten und die Taxi-Tarife immer wieder überprüfen müssten. In der Praxis aber geschieht dies nicht, weshalb Taxiunternehmen oder ihre Vertreter selbst aktiv werden müssen. Die bisher gängige Praxis, sich erst einmal den geltenden Tarif anzuschauen, auf benachbarte Gebiete zu blicken und dann eine Erhöhung auszuloten, vernachlässigt stiefmütterlich die wirtschaftlichen Interessen der Taxiunternehmer.
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