Bei Taxi-Tarifen muss man selbst aktiv werden

Taxiunternehmer sollten schleunigst gemeinsame
Tarifanträge stellen, die auf einer soliden Kosten- und Erlöskalkulation basieren. Das riet Rechtsanwalt Herwig Kollar.

Taxi-Präsident Herwig Kollar (hier ein Foto vom November 2021) betonte bei seinem Referat juristische Aspekte, die bei der Beantragung neuer Taxi-Tarife eine Rolle spielen. Bild: Dietmar Fund
Taxi-Präsident Herwig Kollar (hier ein Foto vom November 2021) betonte bei seinem Referat juristische Aspekte, die bei der Beantragung neuer Taxi-Tarife eine Rolle spielen. Bild: Dietmar Fund
Dietmar Fund
Conference Days

Aus dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) lässt sich ableiten, dass die Genehmigungsbehörden eigentlich von sich aus den Markt beobachten und die Taxi-Tarife immer wieder überprüfen müssten. In der Praxis aber geschieht dies nicht, weshalb Taxiunternehmen oder ihre Vertreter selbst aktiv werden müssen. Die bisher gängige Praxis, sich erst einmal den geltenden Tarif anzuschauen, auf benachbarte Gebiete zu blicken und dann eine Erhöhung auszuloten, vernachlässigt stiefmütterlich die wirtschaftlichen Interessen der Taxiunternehmer.

Dieser Inhalt kann nur von angemeldeten Abonnenten vollständig gelesen werden. Er ist Teil der Online-Ausgabe des Print-Magazins. Sie können uns unverbindlich und kostenlos im Probeabo testen, mit dem Sie zwei Ausgaben kostenlos erhalten. Die Online-Ausgabe des Print-Magazins können Sie jedoch nur im Jahres- oder Studentenabo lesen.

Als Abonnent können Sie mit Ihrer Leistungsempfänger-Nummer einen Abo-Account eröffnen und das komplette Magazin online lesen:

Sie haben Fragen? Wir helfen Ihnen gerne:

Vielen Dank für Ihr Verständnis. Unsere News, Fotostrecken, Videos und anderen Online-Services, wie bspw. unseren Newsletter, stellen wir Ihnen auch weiterhin kostenslos zur Verfügung.

◂ Heft-Navigation ▸

Artikel Bei Taxi-Tarifen muss man selbst aktiv werden
Seite 16 | Rubrik Gewerbepolitik
Logobanner Liste (Views)