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Der Landesverband Bayerischer Taxi- und Mietwagenunternehmen e.V. und der Taxi- und Mietwagenverband Deutschland e.V. bieten Genehmigungsbehörden an, sich komprimiert über die wichtigsten Neuerungen im PBefG zu informieren.
Seit dem 16. Februar 2021 können auch selbstfahrende Taxiunternehmer, die keine Überbrückungshilfen bekommen, eine Neustarthilfe von bis zu 7.500 Euro beantragen.
Zwei Taxiverbände und die beiden Münchner Taxizentralen machen dem bayerischen Ministerpräsidenten Vorschläge zur Linderung der Not in ihrer Berufsgruppe.
Frank Kuhle ist als Vorstand der Taxizentrale München eG, als Vorsitzender des Landesverbandes und als Vorstandsmitglied des Bundesverbandes zurückgetreten.
Unter dem neuen Namen „Bundesverband Taxi und Mietwagen e.V.“ ruft der gute alte BZP zur lauten Gegenwehr gegen einige Eckpunkte auf, die dem Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer wohl noch immer wichtig sind.