Taxischeine: Bayern regelt Übergang zur Fachkunde

In Bayern werden Fahrerlaubnisse zur Fahrgastbeförderung ab dem 2. August 2021 zunächst ohne Nachweis der Fachkunde erteilt.

Das Bayerische Innenministerium hat als erste Länderbehörde eine Übergangsregelung für das Thema Fachkunde getroffen. (Foto: StMI)
Das Bayerische Innenministerium hat als erste Länderbehörde eine Übergangsregelung für das Thema Fachkunde getroffen. (Foto: StMI)
Dietmar Fund

Weil das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMWI) noch keine inhaltlichen und formalen Anforderungen an den eigentlich ab dem 2. August 2021 erforderlichen Qualifizierungsnachweis für Fahrerinnen und Fahrer von Taxis, Mietwagen und Fahrzeugen des gebündelten Bedarfsverkehrs festgelegt hat, hat Bayern im Juli 2021 eine Übergangsregelung getroffen. Sie sieht vor, dass beim erstmaligen Erwerb der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) keine Ortskunde mehr verlangt und geprüft wird. Der Nachweis der Fachkunde wird vorübergehend nicht verlangt.

Ausgestellt werden die neuen FzF nur für drei statt für fünf Jahre. Sie werden außerdem nur unter einer „auflösenden Bedingung“ erteilt. Damit ist gemeint, dass die FzF erlischt, „wenn der Inhaber die Bestätigung zum Nachweis der Fachkunde nicht spätestens ein Jahr nach Beauftragung der für den Nachweis der Fachkunde geeigneten Stelle vorlegt. Der Beginn der Jahresfrist richtet sich nach dem Tag der Beauftragung“. So steht es in einem Informationsschreiben des Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration.

Das bedeutet im Klartext, dass Unternehmerinnen und Unternehmer darauf achten müssen, wann das BMVI entsprechende Regelungen veröffentlicht hat. Anschließend sollten sie ihre neuen Mitarbeitenden umgehend darauf hinweisen, dass sie nun nur noch ein Jahr Zeit haben, den Nachweis der Fachkunde einzureichen.

Das Ministerium schreibt weiter, dass die Verlängerung von FzF, die vor dem 2. August 2021 erworben worden seien, weiterhin für fünf Jahre möglich sei und dann für das Führen von Taxen, Mietwagen und von Pkw im gebündelten Bedarfsverkehr gelte. Ein Nachweis der Fachkunde sei hierfür nicht erforderlich. Diese Regelung sei allerdings nur landesweit gültig. Der Besitzstand gelte für alle Ortskundeprüfungen, gleich für welches Beförderungspflichtgebiet die Ortskenntnisse nachgewiesen worden seien.

Wie das Ministerium in seinem an die Fahrerlaubnisbehörden und die Taxiverbände gerichteten Schreiben auch festgehalten hat, lagen die vom BMVI zu liefernden Regelungen zum Übergangsrecht beziehungsweise zum Besitzstand Anfang Juli noch nicht einmal in Form eines Arbeitsentwurfs vor.

Der Landesverband Bayerischer Taxi- und Mietwagenunternehmen e.V. hat seine Mitglieder umgehend über die bayerische Übergangsregelung informiert und sie ins Netzwerk des Taxi- und Mietwagenverbands Deutschland (TMV) eingebracht, in dem er organisiert ist.

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