Wenn die Vorbestellung nur eine Option ist - VSPV fordert klare Regeln für Uber & Co.

Digitale Plattformen haben den Personenverkehr verändert, eine Fahrt lässt sich heute mit wenigen Klicks bestellen, Preise erscheinen sofort auf dem Smartphone. Für viele Fahrgäste entsteht dabei der Eindruck, eine verbindliche Leistung gebucht zu haben. Doch genau an diesem Punkt beginnt eine Diskussion, die inzwischen auch die Politik erreicht hat.

v.l.n.r. Patrick Meinhardt, Carsten Müller und Sascha Waltemate.| Foto: VSPV
v.l.n.r. Patrick Meinhardt, Carsten Müller und Sascha Waltemate.| Foto: VSPV

Der Verband des privaten gewerblichen Straßenpersonenverkehrs Nordrhein-Westfalen (VSPV) hat sich in Berlin mit dem Bundestagsabgeordneten Carsten Müller getroffen. Müller ist derzeit Vorsitzender des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz. Beim Gespräch ging es um Verbraucherschutz, Wettbewerbsfairness und die Rolle digitaler Plattformen im Personenverkehr.

VSPV fordert mehr Verbraucherschutz bei Vorbestellungen

Für den Verband nahmen Geschäftsführer Sascha Waltemate sowie Patrick Meinhardt, Generalbevollmächtigter und Leiter des Berliner Hauptstadtbüros, an dem Termin teil. Im Mittelpunkt stand eine Frage, die zunächst simpel wirkt: Was genau erwartet ein Verbraucher, wenn er eine Fahrt über eine Plattform vorbestellt?

Aus Sicht des VSPV liegt hier ein grundlegendes Missverständnis vor – insbesondere bei Plattformmodellen wie Uber. Viele Fahrgäste gehen davon aus, dass mit der Vorbestellung bereits ein verbindlicher Beförderungsvertrag zustande kommt. Tatsächlich handelt es sich häufig lediglich um eine Art Reservierung im System: Die Plattform sagt zu, später zu versuchen, einen Fahrer zu vermitteln.

Oh nein! Bekannte von Sascha Waltemate will Uber buchen!

Sascha Waltemate schilderte im Gespräch ein Beispiel aus dem eigenen Umfeld. Bekannte hätten nach einem Konzert eine Rückfahrt planen wollen. Statt das örtliche Taxiunternehmen zu bestellen, entschieden sie sich für eine Vorbestellung über Uber. Ausschlaggebend war der zunächst angezeigte Preis: rund 30 Euro statt knapp 100 Euro für eine vorbestellte Taxifahrt.

Am Abend selbst zeigte sich jedoch ein anderes Bild. Kein Fahrer nahm die Fahrt zu diesem Preis an. Aufgrund der hohen Nachfrage wurden stattdessen Preise von deutlich über 200 Euro angezeigt. Die Betroffenen mussten schließlich doch ein Taxi bestellen – und darauf warten.

„Genau an solchen Fällen zeigt sich, dass zwischen dem Erwartungshorizont des Verbrauchers und der tatsächlichen Funktionsweise mancher Plattformmodelle eine erhebliche Lücke klafft. Wer eine Fahrt vorbestellt, will Verlässlichkeit und keine bloße Option auf Vermittlung. Verbraucherschutz beginnt dort, wo Geschäftsmodelle nicht nur technisch funktionieren, sondern für den Kunden auch inhaltlich transparent und redlich sind“, erklärt Waltemate.

Keine Verbindliche Leistung gebucht, sondern eine nur eine Option

Auch Patrick Meinhardt sieht darin mehr als nur eine Frage einzelner Buchungen.

„Wir reden hier nicht über eine Marginalie, sondern über eine Grundfrage fairer Marktordnung“, meint Meinhardt. „Wenn der Verbraucher glaubt, eine verbindliche Leistung eingekauft zu haben, tatsächlich aber nur in ein dynamisches Vermittlungssystem ohne echte Preis- und Leistungssicherheit gerät, dann ist das mindestens erklärungsbedürftig. Der Gesetzgeber und die Aufsicht müssen sehr genau hinsehen, ob Angebotsdarstellung, Vertragsschluss und Preisbildung noch dem entsprechen, was ein verständiger Verbraucher erwarten darf.“

Der Verband betrachtet die Problematik daher nicht nur unter Wettbewerbsaspekten, sondern ausdrücklich als Frage des Verbraucherschutzes. Ein Taxiunternehmen, das eine Vorbestellung annimmt, verpflichtet sich zur Durchführung der Fahrt – zu den tariflich festgelegten Bedingungen. Plattformvermittelte Mietwagenangebote folgen dagegen häufig einer anderen Logik: Entscheidend ist nicht der zunächst angezeigte Preis, sondern die Marktlage im System zum Zeitpunkt der tatsächlichen Vermittlung.

Für viele Kunden bleibt dieser Unterschied im Alltag unscharf. Erst wenn eine Fahrt kurzfristig teurer wird oder gar nicht zustande kommt, zeigt sich, dass die ursprüngliche Buchung nicht dieselbe Verbindlichkeit hatte wie eine klassische Taxibestellung.

VSPV fordert klare Regeln

Der VSPV will das Thema deshalb weiter politisch begleiten. Aus Sicht des Verbandes braucht es klarere Maßstäbe dafür, wann im digitalen Personenverkehr tatsächlich ein Vertrag zustande kommt, welche Bindungswirkung Preisangaben haben und wie Plattformen ihre Angebote verständlich darstellen müssen.

„Wir werden diese Fragen mit Nachdruck weiter adressieren. Wer Digitalisierung sagt, darf nicht Beliebigkeit meinen. Moderne Mobilität braucht Innovation, aber ebenso Verlässlichkeit, Lauterkeit und einen wirksamen Schutz der Verbraucher. Für den VSPV gilt dabei ein einfacher Grundsatz: Machen ist wie reden – nur viel krasser“, erklären Waltemate und Meinhardt.

Der Verband bedankte sich anschließend bei Carsten Müller für den offenen Austausch im Deutschen Bundestag. Die Debatte über Plattformmodelle im Personenverkehr dürfte damit allerdings erst begonnen haben. Denn je digitaler die Mobilität wird, desto wichtiger wird die Frage, welche Regeln für Transparenz und Verlässlichkeit gelten sollen.

Logobanner Liste (Views)