Zu einem Meinungsaustausch über die praktische Durchführung von Krankenfahrten hat die AOK Baden-Württemberg am 17. Dezember 2019 Vertreter des TVD Baden-Württemberg in ihr Dienstleistungszentrum Fahrtkosten eingeladen. Im Mittelpunkt standen das aktuelle Formular „Verordnung einer Krankenbeförderung“, das in der Taxi- und Mietwagenbranche als stark verbesserungsbedürftig angesehen wird, und das wegen des Datenschutzes geänderte Genehmigungsverfahren der AOK.
Die Kassenvertreter stellten zum bemängelten Muster 4 fest, dass sie nur wenig Einfluss auf dessen Gestaltung habe und es demnächst überarbeitet werde. Darüber hatte taxi heute bereits berichtet, nachdem Gisela Spitzlei, Vorsitzende des Ausschusses Kranken- & Sonderfahrten im Bundesverband Taxi und Mietwagen e.V., mit Organisationen gesprochen hatte, die für die Gestaltung des Formulars zuständig sind.
Bei der Gestaltung ihrer Genehmigungsschreiben zeigten sich die AOK-Vertreter laut dem TVD-Vorstandsmitglied Jörn-Götz G. Dahlke sehr aufgeschlossen für die Vorschläge des Verbandes. Das neue Schreiben solle „einfacher, effektiver und deutlicher“ die Belange sowohl der Taxi- und Mietwagenunternehmer als auch der Kostenträger berücksichtigen.
Den TVD Baden-Württemberg vertraten bei der Gesprächsrunde die Taxiunternehmerin Martina Görlich sowie die Vorstandsmitglieder Uwe Schwarzenberg, Athanasios Mylonas und Jörn-Götz G. Dahlke. Die Teilnehmer der Runde beschlossen, sich künftig regelmäßig auszutauschen.
Taxi-Fahrzeuge (Pkw) , Taxameter, Taxi-Fahrer , BZP – Deutscher Taxi- und Mietwagenverband , Straßenverkehrsordnung (StVO) , Krankenbeförderung , Weiterbildung , Taxi-Konzessionen , Verkehrspolitik , Mietwagenbranche , Taxi-Apps , Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz BKrFQG) , Taxizentralen , Personal, Gehälter, Arbeitsschutz , Wirtschaftsnachrichten , Werbung , Taxi-Folierung , Taxi-Umrüster , Straßenverkehr , Elektromobilität, Taxifuhrpark und -flottenmanagement , Taxi-Versicherungen , Hybrid, Diesel, Erdgas , Taxi-Magazin