D.A.S. informiert über Rechte von Taxi-Fahrgästen
Wen oder was der Taxifahrer befördern muss, wer den Tarif dafür festlegt und was es mit der Beförderungspflicht auf sich hat, das klärt eine der neuesten Verbraucherinformationen der D.A.S. Der Rechtsschutzversicherer aus der ERGO-Gruppe geht auch auf weniger bekannte Bestimmungen etwa zur Mitnahme von Tieren ein und klärt, ob sie etwas kosten darf.
Für Leser, die es genau wissen möchten, nennt die Rechtsschutzexpertin Michaela Zientek auch die Quellen der einschlägigen Bestimmungen. Außerdem verweist sie auf regionale Taxiordnungen und Taxi-Tarifbestimmungen.
Die Informationen zu den Fahrgastrechten der Taxikunden sind unter www.ergo.com/verbraucher im Internet zu finden. Dort sind auch Informationen zu anderen Verbraucherthemen hinterlegt.
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