Taxi-Bundesverband: Abrechnung der Corona-Hilfen startet
Taxi- und Mietwagenbetriebe, die eine der Überbrückungshilfen I, II, III, III-Plus oder IV oder November- beziehungsweise Dezember-Hilfen bekommen haben, müssen bis zum Jahresende 2022 eine Schlussabrechnung einreichen. Sie sollten sich daher schleunigst mit ihren Steuerberatern oder –beraterinnen oder anderen „prüfenden Dritten“, die ihre Anträge gestellt haben, in Verbindung setzen. Wenn sie keine Schlussabrechnung vorlegen, müssen sie die Hilfen in vollem Umfang zurückbezahlen. Darauf hat der Bundesverband Taxi und Mietwagen e.V. (BVTM) hingewiesen.
Hintergrund der nun fälligen Schlussabrechnungen ist, dass die Hilfen auf der Basis von Schätzungen ausbezahlt worden sind, um den Betrieben rasch zu helfen. Die Finanzbehörden müssen nun prüfen, ob Rück- oder Nachzahlungen geleistet werden müssen.
Wie man eine Schlussabrechnung für alle erhaltenen Hilfen im Paket anfertigt, kann man in den am häufigsten gestellten Fragen (FAQ) auf der gemeinsamen Homepage des Bundesministeriums der Finanzen, des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz und des Bundesministeriums des Innern nachlesen (www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de). Einen 43 Seiten umfassenden „Leitfaden für prüfende Dritte“ zur Schlussabrechnung des Bundeswirtschaftsministeriums können Interessierte im Downloadbereich dieser Meldung als pdf-Datei herunterladen.
Auf der Plattform YouTube ist ein vierminütiges „Servicevideo“ der Bundesregierung zum Ablauf der Schlussabrechnung abrufbar. Es eignet sich gut zur ersten Orientierung.
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