Taxi-Pakete ab Werk begünstigen neue Taxameter-Prüfung
Nach der Umsetzung des neuen Eichgesetzes müssten die Einbauwerkstätten viele Nachweise über den korrekten Abgriff des Wegstreckensignals erbringen. Dabei gelte der Konformitäts-Bewertungsstelle beim Eichamt ein Taxi-Paket ab Werk als zuverlässiger Nachweis. Aus diesem Grund sollten Taxiunternehmer jetzt besser die Finger von der Umrüstung Gebrauchter lassen und sich lieber nach einem Taxi-Vorführwagen umsehen. Diesen Rat gab der Gaggenauer Taxiunternehmer Dirk Holl als stellvertretender Vorstand bei der Mitgliederversammlung des TVD Baden-Württemberg. Sie fand am 24. Oktober 2015 in der Heidelberger Niederlassung von Mercedes-Benz statt.
Holl berichtete, die Daimler AG habe bereits erklärt, dass sie jegliche Konformitätserklärung ablehne, wenn es sich nicht um ein Taxi mit einem Taxi-Paket ab Werk handle. Während Volkswagen sich zu diesem Thema in Schweigen hülle, zeige sich Seat sehr aufgeschlossen. Die Spanier lieferten auch für die VW-Modelle Touran, Passat und Caddy Konformitätserklärungen. Die seien zwar auf Spanisch verfasst, würden von den baden-württembergischen Behörden aber trotzdem anerkannt.
„Mit einem Taxi-Paket ab Werk sind Sie auf jeden Fall auf der sicheren Seite“, erklärte Holl. „Bei Exoten sollten Sie vorsichtig sein und sich vor dem Kauf mit dem Hersteller in Verbindung setzen.“
Einen Bericht über die Versammlung und die dort skizzierte Eich-Problematik bringt taxi heute in der Ausgabe 12/2015.
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