Bundesrat entscheidet über Cannabis im Straßenverkehr
Nach der Legalisierung von Cannabis entscheidet der Bundesrat am Freitag über den zulässigen Grenzwert im Straßenverkehr. Es geht dabei um den Stoff Tetrahydrocannabinol (THC) und die Frage, wie hoch dieser im Blutserum sein darf, um noch fahrtüchtig zu sein.
Ordnungswidrigkeit ab höherem THC-Wert als 3,5 Nanogramm
Das vom Bundestag bereits beschlossene Gesetz sieht einen Wert von 3,5 Nanogramm vor, was einem Blutalkoholwert von 0,2 Promille entspricht. Wer mit einem höheren THC-Wert am Steuer erwischt wird, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld von bis zu 3.000 Euro geahndet wird.
Mehrere Entscheidungen für letzte Sitzung
Der Länderkammer liegen insgesamt 15 Gesetze aus dem Bundestag vor.
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