Die Vereinbarung sieht vor, dass Taxifahrer eines deutschen Taxiunternehmens Fahrgäste nach Frankreich bringen oder von dort abholen dürfen, ohne im Nachbarland aktiv nach Fahrgästen zu suchen oder dort Kabotagefahrten durchzuführen. Umgekehrt gilt dies auch für ihre französischen Kollegen, wenn sie Fahrgäste nach Deutschland bringen oder dort abholen.
Geregelt sind auch die Dokumente, die die Taxifahrer mitführen müssen. Eine Entsendebescheinigung brauchen sie laut Hartwig Schmidt nicht. Wie der Geschäftsführer des Landesverbandes Verkehrsgewerbe Saarland (LVS) berichtet, wurde bereits seit 2005 an einem solchen Verkehrsabkommen gearbeitet, das es mit Belgien und mit Luxemburg schon seit längerem gebe. Im Vorgriff auf die neue Abmachung habe die Politik den grenzüberschreitenden Taxiverkehr geduldet, der in Saarbrücken insbesondere Fahrten von und zum Bahnhof und zum Flughafen betreffe.
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