Bundesverkehrsminister regelt Taxiverkehr nach Frankreich

Für den grenzüberschreitenden Taxiverkehr zwischen dem Saarland und Frankreich wurde jetzt eine Vereinbarung auf höchster politischer Ebene geschlossen, auf die das saarländische Taxigewerbe schon seit 2005 hinarbeitet.
Vom Flughafen Saarbrücken aus fahren viele Taxi-Fahrgäste auch nach Frankreich. (Foto: Flughafen Saarbrücken)
Vom Flughafen Saarbrücken aus fahren viele Taxi-Fahrgäste auch nach Frankreich. (Foto: Flughafen Saarbrücken)
Dietmar Fund
Anfang März 2017 hat der Besuch der französischen Generalkonsulin in Saarbrücken eine neue Vereinbarung zum grenzüberschreitenden Taxiverkehr zwischen dem Saarland und Frankreich besiegelt. Sie wurde zwischen Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt und dem französischen Staatssekretär für Verkehr, Meeresangelegenheit und Fischerei, Alain Vidalies, getroffen.

Die Vereinbarung sieht vor, dass Taxifahrer eines deutschen Taxiunternehmens Fahrgäste nach Frankreich bringen oder von dort abholen dürfen, ohne im Nachbarland aktiv nach Fahrgästen zu suchen oder dort Kabotagefahrten durchzuführen. Umgekehrt gilt dies auch für ihre französischen Kollegen, wenn sie Fahrgäste nach Deutschland bringen oder dort abholen.

Geregelt sind auch die Dokumente, die die Taxifahrer mitführen müssen. Eine Entsendebescheinigung brauchen sie laut Hartwig Schmidt nicht. Wie der Geschäftsführer des Landesverbandes Verkehrsgewerbe Saarland (LVS) berichtet, wurde bereits seit 2005 an einem solchen Verkehrsabkommen gearbeitet, das es mit Belgien und mit Luxemburg schon seit längerem gebe. Im Vorgriff auf die neue Abmachung habe die Politik den grenzüberschreitenden Taxiverkehr geduldet, der in Saarbrücken insbesondere Fahrten von und zum Bahnhof und zum Flughafen betreffe.

Logobanner Liste (Views)