Sachbezüge sind für Taxi- und Mietwagenbetriebe eine gute Möglichkeit, ihren Mitarbeitenden etwas zugutekommen zu lassen, ohne dass dafür Steuern und Sozialabgaben bezahlt werden müssen. Seit diesem Jahr dürfen pro Mitarbeiter monatlich 50 Euro dafür ausgegeben werden. In den Vorjahren waren es maximal 44 Euro monatlich.
Dafür legen die Finanzbehörden nun strengere Maßstäbe für diese freiwilligen Sozialleistungen an. Zulässig sind nur noch Lösungen, die ausschließlich den Bezug von Waren oder Dienstleistungen bei einem Dritten ermöglichen. Prepaid-Kreditkarten, einige Online-Marktplatz-Angebote sowie Modelle mit nachträglicher Kostenerstattung sind nun nicht mehr erlaubt.
Eine gute Möglichkeit sind nach wie vor Tankgutscheine oder Gutscheine des stationären Einzelhandels. Vorsicht ist allerdings geboten, wenn der betreffende Händler auch über einen Online-Marktplatz verkauft. Taxi- und Mietwagenunternehmer und -unternehmerinnen, die ihren Mitarbeitern Sachbezüge spendieren, sollten daher unbedingt vorher mit ihrem Steuerberater klären, ob ihre Lösung von den Behörden nach wie vor anerkannt wird. Ansonsten drohen Nachzahlungen bei der Lohnsteuer und den Sozialabgaben.
Es gibt allerdings auch professionelle Dienstleister für Sachbezugs-Lösungen, deren Angebot bereits vom Finanzamt als regelkonformer Sachbezug bestätigt wurde.
Extratipp: Neben den Sachbezügen gibt es noch weitere Möglichkeiten, die Entlohnung der Mitarbeiter steuer- und/oder sozialabgabefrei aufzustocken. Die für Taxi- und Mietwagenunternehmer relevantesten Maßnahmen hat taxi heute 5/2020 zusammengefasst. Eva Elisabeth Ernst
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