Taxi Deutschland: Uber geht in die nächste Instanz

Vor dem Oberlandesgericht Frankfurt könnte die juristische Auseinandersetzung mit Taxi Deutschland im Juni 2016 weitergehen.
Der Streit der zulässigen App von Taxi Deutschland gegen die unzulässige von Uber geht in die nächste Runde. (Foto: Taxi Deutschland)
Der Streit der zulässigen App von Taxi Deutschland gegen die unzulässige von Uber geht in die nächste Runde. (Foto: Taxi Deutschland)

Nach Informationen der Genossenschaft Taxi Deutschland zieht der App-Anbieter Uber in die nächste Instanz, um sein Geschäftsmodell UberPop doch noch durchzusetzen. Ein Gerichtstermin beim Oberlandesgericht Frankfurt am Main könne im Juni 2016 stattfinden, teilt Taxi Deutschland mit.

Das Landgericht Frankfurt hatte bekanntlich am 18. März 2015 das Hauptverfahren mit dem Urteil abgeschlossen, das Geschäftsmodell UberPop, das mit Privatfahrern arbeite, sei eindeutig rechtswidrig. Daraufhin hatte Uber das Angebot in Deutschland eingestellt. In einigen anderen Staaten ist es derzeit noch zulässig.

Dieter Schlenker, Vorsitzender der Genossenschaft Taxi Deutschland, bekräftigt in einer Pressemitteilung, es widerspreche dem Verbraucherschutz und geltendem Recht, Personenbeförderung mit behördlich nicht genehmigten Fahrern zu betreiben und das in weder zugelassenen noch entsprechend versicherten Fahrzeugen. Schlenker rechnet vor, dass sich die Gesamtkosten für die gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen und Unbedenklichkeitsnachweise bei der Einstellung eines neuen Taxifahrers im ersten Jahr in Frankfurt auf rund 5.600 Euro beliefen. Seine Beispielrechnung kann man auf der Internetseite taxi-deutschland.net in der dort vorbereiteten Pressemappe nachlesen. Die Seite mit der Beispielrechnung ist als pdf-Datei im Downloadbereich zu dieser Meldung herunterladbar.

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