Zwei Fahrverbote dürfen nicht immer zusammengelegt werden

Das Oberlandesgericht Hamm hat zu der Frage Stellung genommen, ob man ein Fahrverbot mit und eines ohne Abgabefrist zusammenlegen kann oder den Führerschein zweimal nacheinander abgeben muss.

Wenn ein Autofahrer vier Monate Zeit bekommt, um wegen eines Fahrverbots den Führerschein abzugeben, und in dieser Zeit ein zweites Fahrverbot gegen ihn verhängt wird, dann muss er den Führerschein nacheinander für die jeweils verlangte Zeit abgeben. Eine Zusammenlegung beider Fahrverbote in einem Zeitabschnitt ist dann nicht mehr möglich, und zwar unabhängig davon, ob das zweite Fahrverbot mit oder ohne Viermonatsfrist ergangen ist. Diesen Beschluss fasste das Oberlandesgericht Hamm am 8. Oktober 2015 in einem Fall mit dem Aktenzeichen 3 RBs 254/15, auf den der Rechtsschutzversicherer D.A.S. hinweist.

In dem Fall hatte die Staatsanwaltschaft Recht bekommen. Sie hatte Beschwerde gegen den Beschluss der Vorinstanz eingelegt. Die hatte zwei kurz hintereinander ergangene einmonatige Fahrverbote parallel innerhalb nur eines Monats vollstrecken wollen. Der Autofahrer hätte seinen Führerschein also nur einen statt zwei Monate lang abgeben sollen.

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