Berliner Flughafen-Urteil: Parkplatz-Shuttle nur mit Taxischein
Der Antragsteller betreibt zwei Parkhäuser in der Nähe des Flughafens Berlin-Tegel. Er bietet seinen Kunden im Rahmen eines so genannten „Park & Fly“-Tarifs an, ihre Kraftfahrzeuge im Parkhaus abzustellen, mit einem Fahrzeug zum Flughafen transportiert und nach ihrer Landung in Berlin wieder dorthin zurückbefördert zu werden. Für die Personenbeförderung hat er allerdings keine Genehmigung, auch die von ihm eingesetzten Fahrer sind nicht im Besitz eines P-Scheins.
Dem müsste aber so sein, entschied am 8. Januar die 11. Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin (Az.: VG 11 L 529.12). Nach dem Personenbeförderungsgesetz sei die vom Antragsteller vorgenommene Beförderung genehmigungspflichtig. Es handele sich bei dem Transfer nicht etwa um einen „kostenlosen Service“, sondern um eine entgeltliche Beförderung.
Die Kunden bezahlten nämlich einen Pauschalpreis, der nicht nur für das Parken alleine, sondern auch für die Beförderung erbracht werde. Die Verknüpfung zwischen Parken und Beförderung sei demnach gerade wesentlich für das Angebot des Antragstellers. Daher müssten auch die Fahrer im Besitz einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung sein.
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