Neue Straßenverkehrsordnung ab 1. April

Zum 1. April 2013 tritt eine Neufassung der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Kraft. Die wichtigsten Neuerungen in Kürze.
Redaktion (allg.)

Die Dekra informiert über Änderungen, die die Neufassung der StVO zum 1. April 2013 mit sich bringt. Unter anderem wird wie schon seit längerem angekündigt die Winterreifenpflicht konkretisiert. „Bisher war im Verordnungstext nur davon die Rede, dass die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen ist und dass dazu insbesondere eine ‚geeignete Bereifung’ gehört“, so Dr. Andreas Schmidt, Leiter Fahrerlaubniswesen bei Dekra. „Mit der Neufassung wird konkret festgeschrieben, dass bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte nur mit Reifen gefahren werden darf, die den in der geltenden EU-Richtlinie beschriebenen Eigenschaften für Winterreifen, also M+S-Reifen, entsprechen.“

An Bahnübergängen gilt künftig ein Überholverbot zwischen dem entsprechenden Gefahrzeichen und dem Bahnübergang selbst. „Einem Bahnübergang darf sich der Straßenverkehr ohnehin nur mit mäßiger Geschwindigkeit nähern, außerdem könnte das überholte Fahrzeug die Sicht auf die Schienen verdecken“, erklärt der Dekra-Experte die Neuregelung

Neu geregelt wurde teilweise auch die Benutzung von Fahrstreifen: Wenn auf einer Fahrbahn für beide Richtungen insgesamt drei durch Leitlinien markierte Fahrstreifen vorgesehen sind, dürfen der linke, dem Gegenverkehr vorbehaltene, und der mittlere Fahrstreifen nicht zum Überholen genutzt werden. Dasselbe gilt bei Fahrbahnen mit fünf markierten Fahrstreifen für beide Richtungen für die zwei linken und den mittleren Fahrstreifen. Nur wer nach links abbiegen möchte, darf sich in diesen Fällen auf dem mittleren Fahrstreifen einordnen.

Eine weitere Änderung betrifft den Bußgeldkatalog: Wer ohne oder mit abgelaufenem Parkschein erwischt wird, wird ab April mit fünf Euro mehr als bisher zur Kasse gebeten.

 

(sk)
Logobanner Liste (Views)