Gebrauchtwagenhändler haften für Kilometerstand

Auch wenn ein Händler keine Kenntnis von der Tachomanipulation durch den Vorbesitzer hat, haftet er gegenüber dem Käufer für die Richtigkeit des angegebenen Kilometerstands. Er kann sich davon aber mit einer einfachen Formulierung befreien.

Wie das Oberlandesgericht Düsseldorf entschied, muss der in einer Internetanzeige eines Gebrauchtwagenhändlers genannte Tachostand den Tatsachen entsprechen. Ist dies nicht der Fall, darf der Käufer sein Geld zurückfordern.

Dem konkreten Fall lag ein Inserat bei ebay zugrunde. Hier hatte ein Gebrauchtwagenhändler ein Fahrzeug unter Angabe einer bestimmten Fahrleistung ohne einschränkende Zusätze angeboten. Aus der Reparaturhistorie ergab sich jedoch, dass das Auto im Jahr 2008 noch eine annähernd doppelt so hohe Laufleistung aufgewiesen hatte, der Tachostand also offensichtlich manipuliert worden war. Der Käufer trat vom Kaufvertrag zurück und forderte vom Händler die Rückzahlung des Kaufpreises.

Zu Recht, wie das Oberlandesgericht Düsseldorf urteilte. Ein falsch angegebener Kilometerstand stelle einen erheblichen Sachmangel dar, der den Rücktritt vom Kaufvertrag rechtfertige. Und zwar auch dann, wenn der Händler wie im verhandelten Fall angibt, nichts von der Tachomanipulation gewusst zu haben.

Allerdings hätte der Händler dies durch einen einfachen Zusatz bei der Angabe der Kilometerlaufleistung, die auf die Angaben des Vorbesitzers oder den abgelesenen Tachostand verweist, verhindern können.

Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 15.11.2012, Az.: I-3 W 228/12

(sk)
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