Taxi-Werbung auf Mietwagen ist kritisch

Das Landgericht Stuttgart sieht es als wettbewerbswidrige Irreführung an, wenn auf einem Mietwagen für ein Taxiunternehmen geworben wird.

Einige Spezialisten unter den Taxi- und Mietwagenunternehmern setzen hellelfenbeinfarbene Mietwagen ein, was zusammen mit Werbung für ihre Taxis als irreführend eingestuft wird. (Foto: Dietmar Fund)
Einige Spezialisten unter den Taxi- und Mietwagenunternehmern setzen hellelfenbeinfarbene Mietwagen ein, was zusammen mit Werbung für ihre Taxis als irreführend eingestuft wird. (Foto: Dietmar Fund)

Wenn ein Taxi- und Mietwagenunternehmer auf seinen Mietwagen für seine Taxi-Internetseite wirbt, führt das bei Verbrauchern zu dem Eindruck, es handle sich bei dem Fahrzeug selbst um ein Taxi. Dieser Eindruck wird noch verstärkt, wenn im Innern des Mietwagens Visitenkarten für das Taxiunternehmen werben. Es handelt sich dann um eine wettbewerbswidrige Irreführung. So entscheid das Landgericht Stuttgart am 27. Juli 2016 in einem Fall, der das Aktenzeichen 11 O 91/16 trägt.

Verklagt worden war ein Taxi- und Mietwagenunternehmen mit zwei Mietwagenkonzessionen. Der eine Mietwagen war in Hellelfenbein lackiert und trug auf der Heckklappe einen Schriftzug, der auf die Internetseite des Taxiunternehmens hinwies und dessen Telefonnummer aufführte. Auf der Armaturentafel war ein Behälter mit Visitenkarten montiert, die den Schriftzug des Taxiunternehmens trugen.

Der zweite Mietwagen war zwar schwarz lackiert, trug aber auf der Motorhaube ein weißes Feld mit einem Schriftzug, der auf die Homepage des Taxiunternehmens verwies.

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