Taxi-Reform: BMVI denkt bei der Rückkehrpflicht wohl um

Nach der zweiten Sitzung der Findungskommission zur PBefG-Reform zeichnet sich ab, dass die Rückkehrpflicht wohl doch nicht einfach gestrichen wird.

Der Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), Andreas Scheuer, könnte sich in Sachen Rückkehrpflicht für Mietwagen doch noch als lernfähig erweisen. (Foto: BMVI)
Der Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), Andreas Scheuer, könnte sich in Sachen Rückkehrpflicht für Mietwagen doch noch als lernfähig erweisen. (Foto: BMVI)
Redaktion (allg.)

Im Streit um die Rückkehrpflicht für Mietwagen rückt das Bundesverkehrsministerium von seinem bisherigen Wunsch nach pauschaler Aufhebung anscheinend ab. Wie nach der zweiten Sitzung der Findungskommission zur Reform des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) am Freitag, dem 13. September 2019 trotz des offiziell vereinbarten Stillschweigens durchsickerte, tendiert das Bundesverkehrsministerium inzwischen dazu, die Rückkehrpflicht für Mietwagen im Grundsatz beizubehalten und es den Kommunen freizustellen, ob sie davon abweichen wollen.

Auf der großen Taxi-Demonstration am 10. April 2019 in Berlin hatte es Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer trotz des hartnäckigen Nachhakens von Taxiverband-Präsident Michael Müller abgelehnt, sich zu einer solchen Lösung zu bekennen. Nachdem für eine PBefG-Reform aber spätestens im Bundesrat auch die Zustimmung von SPD, Grünen und Linken nötig ist – die an der Rückkehrpflicht festhalten wollen – neige das Ministerium an dieser Stelle anscheinend zum Einlenken, war zu hören.

Auch an der Unionsbasis stößt der Wunsch nach einem Aus für die Rückkehrpflicht nicht überall auf Gegenliebe. Lediglich die FDP ist für eine Aufhebung. Sie will damit Leerfahrten verhindern. Die AfD – die weder in der Findungskommission noch im Bundesrat vertreten ist – hat sich noch nicht festgelegt.

Die nächste Sitzung der PBefG-Findungskommission ist für den 1. November 2019 geplant. roe

Logobanner Liste (Views)