Taxifahrten auch weiterhin mit mehreren Fahrgästen zulässig
Trotz des vom Bund und den Ländern beschlossenen bundesweiten Kontaktverbots ist davon auszugehen, dass Taxis und Mietwagen auch weiterhin mehr als einen Fahrgast befördern dürfen, weil der Öffentliche Personen-Nahverkehr (ÖPNV) und vergleichbare Dienste regelmäßig von Einschränkungen ausgenommen seien. Diese Auffassung vertritt Michael Oppermann, Geschäftsführer des Bundesverbandes Taxi und Mietwagen e.V., in einem am 23. März 2020 an seine Mitglieder verschickten Rundschreiben.
Die Beförderungspflicht sei grundsätzlich nicht eingeschränkt, heißt es darin. Eine Fahrt dürfe der Fahrer daher nur ablehnen, wenn Anhaltspunkte dafür bestünden, dass der Fahrgast an einer übertragbaren Krankheit leide, die die Gesundheit des Fahrers beeinträchtige.
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