BVDW bemängelt Anpassung des PBefG

Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) hat eine Stellungnahme zur PBefG-Novelle veröffentlicht, mit dem dringenden Appell an die Regierung, eine neue digitale Mobilität zu ermöglichen.

Da kein Taxi an eine Firmenzentrale zurückgebracht werden muss, sieht der BVDW Mietwagenanbieter als benachteiligt. | Foto: Peter Kasprzyk / Unsplash
Da kein Taxi an eine Firmenzentrale zurückgebracht werden muss, sieht der BVDW Mietwagenanbieter als benachteiligt. | Foto: Peter Kasprzyk / Unsplash
Redaktion (allg.)
(erschienen bei VISION mobility von Bettina Brunner)

Wurden im Koalitionsvertrag noch „regulatorische Entlastungen“ von Taxi und Mietwagen versprochen, so zeigt sich der BVDW ernüchtert über den vorliegenden Referentenentwurf für die Modernisierung des Personenbeförderungsgesetzes.

„Der Referentenentwurf aus dem BMVI legt mangelnden Reformwillen der Regierung offen“, kritisiert Achim Himmelreich, Vizepräsident des BVDW.

Auch Dr. Maik Böres, Vorsitzender der Fokusgruppe Connected Mobility im BVDW, zeigt sich wenig beeindruckt:

„Der Entwurf bleibt weit hinter den Anforderungen an eine zukunftsweisende Mobilitätswende zurück.“

Privatwirtschaft sieht sich benachteiligt

Die Enttäuschung ist neuen Berichts- und Genehmigungspflichten geschuldet sowie zusätzlichen Preisregulierungen im Mietwagensektor. Entlastungen erkenne man nicht. Kommunale Anbieter und Taxigewerbe werden weiterhin gegenüber der privatwirtschaftlichen Mobilität begünstigt, heißt es, was hinsichtlich Umwelt und Endverbraucher weder nachhaltig noch wirtschaftlich sei. So bleibt etwa die Rückgabepflicht von Mietwagen an die Zentrale bestehen. Die sogenannten Leerfahrten sind schon früher vom BVDW als klimafeindlich kritisiert worden. Auch müssten erfasste Daten dem neuen Entwurf nach umfassend geteilt werden. Ob eine Verbändeanhörung im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur Anpassungen ermöglicht, bleibt abzuwarten.

Logobanner Liste (Views)