Der Gesamtverband Verkehrsgewerbe Niedersachsen (GVN) fordert die Anpassung der im Mindestlohngesetz geregelten Aufzeichnungspflicht an die monatliche Entgeltabrechnung. Dieses Vorgehen würde die Unternehmen entlasten und die behördlichen Kontrollmöglichkeiten beibehalten, argumentiert Hauptgeschäftsführer Benjamin Sokolovic. Die tägliche Aufzeichnung der Arbeitszeiten, die das Mindestlohngesetz derzeit fordere, verursachte einen „nicht zu rechtfertigenden organisatorischen und administrativen Mehraufwand“.
„Dringenden Handlungsbedarf“ gebe es auch bei den Bereitschaftszeiten. Für diese unproduktiven Zeiten, die im Personenverkehr einen großen Anteil an der Arbeitszeit ausmachten, müssten vom Mindestlohn abweichende Regelungen möglich sein.
Bei der Auftraggeberhaftung sieht es der GVN aus Datenschutzgründen als illusorisch an, dass Auftraggeber von Subunternehmern Einsicht in deren Firmen- oder Lohnunterlagen fordern könnten. Da das Mindestlohngesetz die Arbeitszeiten der Minijobber stark eingeschränkt habe und sie zur Abdeckung kurzfristiger starker Nachfrageschwankungen benötigt würden, schlägt der GVN eine Anhebung der 450-Euro-Grenze vor.
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