PBefG auf dem Prüfstand: VSPV fordert klare Regeln für Tarifkorridore und Mindesttarife

Im Herbst steht die Evaluierung des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) auf der politischen Agenda. Der Mobilitätsverband VSPV bringt sich frühzeitig in die Debatte ein und hat dem CDU-Verkehrspolitiker Michael Donth ein Positionspapier übergeben. Im Mittelpunkt stehen die Erfahrungen der vergangenen fünf Jahre – und die Forderung nach mehr Rechtssicherheit für Kommunen und das Gewerbe.

(v. l. n. r.) Verkehrsexperte Michael Donth von der CDU mit Patrick Meinhardt und Sascha Waltemate – und dem Positionspapier des VSPV. | Foto: VSPV
(v. l. n. r.) Verkehrsexperte Michael Donth von der CDU mit Patrick Meinhardt und Sascha Waltemate – und dem Positionspapier des VSPV. | Foto: VSPV

Die Reform des Personenbeförderungsgesetzes liegt inzwischen einige Jahre zurück. Was 2021 als Antwort auf neue Mobilitätsangebote, digitale Plattformen und veränderte Marktbedingungen beschlossen wurde, soll nun auf den Prüfstand. Für den Verband des privaten gewerblichen Straßenpersonenverkehrs Nordrhein-Westfalen (VSPV) ist das der richtige Zeitpunkt, um Bilanz zu ziehen. Deshalb haben VSPV-Geschäftsführer Sascha Waltemate und Patrick Meinhardt, Generalbevollmächtigter und Leiter des Hauptstadtbüros des Verbandes, dem Bundestagsabgeordneten Michael Donth (CDU) ein umfangreiches Positionspapier übergeben. Donth gilt innerhalb der CDU/CSU-Bundestagsfraktion als einer der zentralen Ansprechpartner für verkehrspolitische Fragen.

Erfahrungen aus fünf Jahren Praxis

Der VSPV will die anstehende Evaluierung nicht als reine Bestandsaufnahme verstanden wissen. Aus Sicht des Verbandes bietet sie die Gelegenheit, Schwächen der bisherigen Gesetzeslage offen anzusprechen und mögliche Korrekturen vorzubereiten.

„Wir haben hier die wesentlichen Eckpunkte bewusst in gedruckter Form zusammengestellt, damit alle Mitglieder des Verkehrsausschusses des Deutschen Bundestages und auch die Verkehrsminister der Bundesländer in kompakter Form vorliegen haben, was aus den Erfahrungen der vergangenen fünf Jahre nicht funktioniert hat und an welchen Stellen dringend nachgebessert werden muss. Ob daraus jetzt oder in der nächsten Legislaturperiode eine Novelle entstehen muss, wird sich aus der Ernsthaftigkeit der Diskussion zeigen“, erklärt Sascha Waltemate.

Die Botschaft dahinter ist klar: Die Branche erwartet, dass die politischen Entscheidungsträger die praktischen Erfahrungen von Taxi- und Mietwagenunternehmen stärker in die Debatte einbeziehen.

Unterstützung aus dem Verkehrsausschuss

Bei Michael Donth stößt dieser Ansatz auf offene Ohren. Der CDU-Politiker sieht in der Ausarbeitung des Verbandes eine wichtige Grundlage für die parlamentarischen Beratungen.

„Zum Start der parlamentarischen Debatte aus dem Gewerbe heraus ein Heft mit einer detaillierten Darstellung zum Personenbeförderungsgesetz zu haben, ist eine große Hilfe. Denn wir können die Debatte im Arbeitskreis, in der Fraktion, im Ausschuss und im Plenum nur dann praxisorientiert führen, wenn wir auch die konkreten Rückmeldungen aus dem Gewerbe und von den Verbänden haben.“

Die Aussage verweist auf ein grundlegendes Problem vieler verkehrspolitischer Diskussionen: Zwischen Gesetzgebung und betrieblicher Realität klafft nicht selten eine Lücke. Verbände wie der VSPV versuchen deshalb, die Perspektive der Unternehmen frühzeitig in politische Prozesse einzubringen.

Mehr als eine formale Evaluierung

Für Patrick Meinhardt darf die anstehende Überprüfung des Gesetzes nicht zu einer bloßen Pflichtübung werden. Gerade vor dem Hintergrund der politischen Debatten über einen Ausbau des öffentlichen Verkehrs sieht er erheblichen Diskussionsbedarf.

„Auch wenn es formal nur eine Evaluierung ist, erwarte ich von den Fraktionen, dass sie sich gerade unter dem Vorzeichen einer ÖPNV-Offensive detailliert damit auseinandersetzen, wie ein innovatives, modernes und bürokratiearmes Personenbeförderungsgesetz aussehen muss, das auf Mobilitätsgerechtigkeit und auf faire Rahmenbedingungen setzt. Hier erwarten wir Anträge, möglichst auch eine Anhörung zumindest in Fraktionen und am Ende auch notwendige Veränderungen an der Novelle.“

Damit formuliert der Verband einen Anspruch, der über das Taxi- und Mietwagengewerbe hinausgeht. Es geht um die Frage, wie Mobilität künftig organisiert werden soll – und welche Rolle dabei traditionelle Verkehrsformen, neue Plattformangebote und kommunale Mobilitätskonzepte spielen.

Streitpunkt Tarifkorridore

Besonders kritisch bewertet der VSPV die Regelungen zu Tarifkorridoren und Mindesttarifen. Diese Instrumente wurden mit der Reform des Personenbeförderungsgesetzes eingeführt, um Kommunen mehr Handlungsspielraum gegenüber Plattformverkehren und Mietwagenangeboten zu geben. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass viele Städte und Landkreise rechtliche Unsicherheiten sehen. Zahlreiche Kommunen haben bislang auf die Einführung entsprechender Regelungen verzichtet oder juristische Auseinandersetzungen befürchtet. Für Waltemate und Meinhardt liegt genau hier eine der größten Schwächen der bisherigen Reform.

„Eine der größten Schwachstellen der Novelle war und ist es, hier nicht einen bundeseinheitlichen Rahmen zu setzen, um so den Kommunen und Landkreisen in Deutschland Rechtssicherheit zu geben. Hier ist dringender Handlungsbedarf angesagt.“

Der Verband fordert deshalb klarere gesetzliche Vorgaben auf Bundesebene. Ziel sei es, Städten und Landkreisen die Möglichkeit zu geben, Tarifkorridore und Mindesttarife rechtssicher einzuführen, ohne langwierige Rechtsstreitigkeiten befürchten zu müssen.

Richtungsentscheidung für die Branche

Die Evaluierung des Personenbeförderungsgesetzes dürfte damit weit mehr werden als eine technische Überprüfung bestehender Vorschriften. Für das Taxi- und Mietwagengewerbe geht es um zentrale Fragen des Wettbewerbs, der kommunalen Steuerungsmöglichkeiten und der zukünftigen Ausgestaltung des Mobilitätsmarktes. Der VSPV hat seine Position dazu frühzeitig formuliert. Nun wird sich zeigen, ob die politischen Fraktionen die Hinweise aus der Praxis aufgreifen – und ob aus der Evaluierung tatsächlich der Ausgangspunkt für die nächste Reform des Personenbeförderungsgesetzes wird.

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