LTV rät dringend zur Erhöhung von Taxi-Tarifen

Mit einer Mitglieder-Information ruft der Gesamtverband wegen der Perspektive eines Mindestlohns von 12 Euro dazu auf, in Thüringen und vor allem in Sachsen-Anhalt Taxi-Tarif-Erhöhungen zu beantragen.

LTV-Hauptgeschäftsführer Martin Kammer geht davon aus, dass Taxi- und Mietwagenbetriebe in Thüringen durchschnittlich bereits 16 Prozent mehr als den Mindestlohn bezahlen müssen, um noch Fahrpersonal zu bekommen. (Foto: Dietmar Fund)
LTV-Hauptgeschäftsführer Martin Kammer geht davon aus, dass Taxi- und Mietwagenbetriebe in Thüringen durchschnittlich bereits 16 Prozent mehr als den Mindestlohn bezahlen müssen, um noch Fahrpersonal zu bekommen. (Foto: Dietmar Fund)
Dietmar Fund

Vor allem im letzten Jahr sind die Kosten des Taxi- und Mietwagengewerbes stark gestiegen. In diesem Jahr kommen drei Erhöhungen des Mindestlohns bis auf einen Stundenlohn von 12 Euro hinzu. Weil gute Mitarbeitende immer mehr als den Mindestlohn verlangen, sollte das Taxi- und Mietwagengewerbe in Thüringen und vor allem in Sachsen-Anhalt möglichst bald Erhöhungen der Taxi-Tarife beantragen. Das hat Marin Kammer, Hauptgeschäftsführer des Landesverbandes Thüringen des Verkehrsgewerbes (LTV), den Mitgliedern seiner Fachvereinigungen Personenverkehr im Stammland Thüringen und im mitbetreuten Sachsen-Anhalt geschrieben.

Kammer tritt dem unter den Unternehmern und Unternehmerinnen verbreiteten Glauben entgegen, die befürchten, dass ihre Kunden wegblieben, wenn die Taxi-Tarife stiegen. Die meisten Bundesbürger hätten schließlich bei der letzten Bundestagswahl Parteien gewählt, die „hohe Mindestlöhne und mehr Klimaschutz“ versprochen hätten. „Beides kostet und bringt dem Staat und den Bürgern mehr Geld“, erklärt Kammer wörtlich. Unternehmer brauchten deshalb kein schlechtes Gewissen zu haben, wenn sie ihre Preise ihren Kosten anpassen wollten.

Das Taxi- und Mietwagengewerbe müsse im Übrigen damit aufhören, sich „in die Tasche zu lügen“. Eigene gute Zahlen dürften nicht auf dem Einkommen des Lebenspartners oder aus anderen Geschäftsbereichen basieren. Sie dürften auch nicht auf einer schlechten Kranken- und Pflegeversicherung oder dem Fehlen einer Rentenversicherung fußen.

Die Verbandsmitglieder bekamen mit dem Rundschreiben auch einen Musterkostenrechner zu ersten Orientierung mitgeschickt. Er wird seit 2014 aktualisiert und der LTV zeigt mit ihm auf, dass der „Musterkostenbetrieb“ durchschnittlich 2,82 Euro netto pro Besetztkilometer benötigt, sobald der Mindestlohn von 12 Euro gilt. Leerfahrten, Stand- und Wartezeiten seien dabei berücksichtigt.

Der Verband bietet seinen Mitgliedern Hilfe bei der Beantragung neuer Taxi-Tarife in ihrer Region an. Eine Übersicht der Regionen, die bereits solche Erhöhungen beantragt haben, konnten die Mitgliedsbetriebe über einen Link abrufen.

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