Die Tat ereignete sich in der Nacht zum 27. Dezember. Am Zielort angekommen, gab der 20-jährige Fahrgast vor, Geld aus der Wohnung holen zu wollen, um dann den Fahrpreis zu begleichen. Nach der Rückkehr kam es nach Polizeiangaben zu Streitigkeiten, in deren Verlauf der junge Mann den 43-jährigen Taxifahrer mit einem Beil am Kopf schwer verletzte. Eine Zeugin wurde durch Hilferufe auf den Vorfall aufmerksam und rief die Polizei.
Der Taxifahrer liegt noch im Krankenhaus, Lebensgefahr besteht nach Angaben der Staatsanwaltschaft zum Glück nicht.
Völlig unverständlich ist die Entscheidung der Haftrichterin des Amtsgerichts Rheine, die einen Haftbefehl gegen den mutmaßlichen Täter zunächst ablehnte - unter anderem deshalb, weil keine Flucht- und Verdunkelungsgefahr bestehe. Der Schutz weiterer potenzieller Opfer war offenbar kein ausreichendes Kriterium.
Auch die Staatsanwaltschaft konnte diese Entscheidung nicht nachvollziehen und legte Beschwerde ein. Mit Erfolg: Der 20-Jährige sitzt nun wieder in Untersuchungshaft.
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