Taxi-Videoüberwachung: Datenschützer sagen Nein

Die Landesbeauftragten für Datenschutz haben sich nach Informationen des NDR auf enge Grenzen für den Einsatz von Videokameras in Taxis verständigt. Eine ständige Aufzeichnung der Fahrgäste wäre demnach nicht zulässig.
Redaktion (allg.)

Auf öffentlichen Plätzen wird gefilmt, in Bussen und U-Bahnen auch – daran haben wir uns alle längst gewöhnt. Es ist auch völlig normal, wenn ein Ladenbesitzer Videokameras einsetzt, um sein Eigentum vor Diebstahl zu schützen. Will ein Taxiunternehmer hingegen zum Schutz der Gesundheit seiner Fahrer, die einem Täter im Ernstfall alleine ausgeliefert sind, den Innenraum seiner Taxis überwachen, muss er besondere Einschränkungen beachten.

Nach Informationen von NDR Info haben sich die Datenschutzbeauftragten der Länder darauf verständigt, dass Kameras im Taxi nur Standbilder oder eine kurze Videosequenz beim Einsteigen aufzeichnen dürfen. Nur im Notfall sei eine Daueraufzeichnung erlaubt. Diese strikte Linie solle nun gemeinsam umgesetzt werden.

Der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar sagte NDR Info: "Ganz entscheidend ist, dass keine permanente Aufzeichnung während der Fahrt stattfindet. Das heißt, eine kurze Sequenz der Aufnahme während des Einsteigens ist möglich. Das kann ein Standbild sein, das kann aber auch eine Videosequenz von maximal 15 Sekunden Länge sein." Außerdem müsse an den Fahrzeugen ein sichtbarer Hinweis auf die Videoaufzeichnung angebracht werden.

Dem Plan von Versicherungen, mit Außenkameras zur Klärung eines Unfallgeschehens beizutragen, erteilten die Datenschützer eine Absage. "Das würde zur absoluten Digitalisierung des Straßenverkehrs führen. Hier gibt es Grenzen. Dass der öffentliche Straßenverkehrsraum permanent von Einzelkameras in Pkw überwacht werden sollte, ist eine Vorstellung, die mit dem Datenschutzrecht nicht zu vereinbaren ist", so Caspar.

Der Präsident des Deutschen Taxi- und Mietwagenverbands BZP, Michael Müller, bezeichnete die Einschränkungen als nicht nachvollziehbar und unpraktikabel. "Es gibt zurzeit noch überhaupt keine Technik, die Sensorik des Türenschließens mit zu integrieren. Zudem sagen wir klar: Wenn nachher diejenigen, die Übergriffe beabsichtigen, genau wissen, wann ein Foto oder ein Standbild gemacht wird, können sie sich darauf einstellen und (die Regelung) durch Wegdrehen des Kopfes auch unterlaufen." Gemessen an der massenhaften Videoüberwachung von öffentlichen Verkehrsmitteln, Tankstellen oder Kaufhäusern könne man "nicht nachvollziehen", dass die Möglichkeiten für Taxis trotz vermehrter Übergriffe auf Fahrer eingeschränkt würden.

Müller forderte ein Gespräch zwischen Unternehmern und Datenschützern über die Videoüberwachung im Innenraum und Umfeld von Taxis. "Hier müssen die Praktiker mit an den Tisch und hier muss gesucht werden, wie man in der Abwägung Datensicherheit und Datenschutz, gleichzeitig aber auch Lebensschutz und Sicherheitsschutz im Straßenverkehr eine gemeinsame Lösung findet."

(sk)
Logobanner Liste (Views)