Die Taxi-Flächen am Bahnhofsvorplatz, am Breslauer Platz und am Ottoplatz in Deutz müssen unterschiedslos allen Taxiunternehmen zur Verfügung stehen, die die nötigen personenbeförderungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllen. Eine Einschränkung der Nutzung auf ein einzelnes Unternehmen ist nicht möglich. Das erklärte die Stadt Köln nach „intensiver rechtlicher Prüfung der komplexen Gesamtproblematik“ in einer Pressemitteilung vom 16. Februar 2016.
Damit darf die Deutsche Bahn AG die genannten Taxi-Stellplätze nicht mehr wie geplant exklusiv für Taxiunternehmer reservieren, die sich über die App mytaxi vermitteln lassen und von Intelligent Apps eine entsprechende Kennzeichnung für ihre Taxis erhalten haben. Die einzige Ausnahme besteht am Mülheimer Bahnhof, weil der dortige Taxi-Standplatz auf einem Grundstück der Deutschen Bahn AG liegt.
Die Stadt Köln begründet ihre Haltung damit, dass es sich bei den allen Taxis zugänglichen Stellplätzen um öffentlich gewidmetes Straßenland handle und eine solche Widmung für den Vorplatz des Deutzer Bahnhofs zwingend vorgesehen sei. Diese Widmung setze die Nutzungsart der Flächen fest und überlagere gegebenenfalls die Verfügungsgewalt der Deutschen Bahn AG als Eigentümerin des jeweiligen Grundstücks.
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