Taxifahrer muss ins Gefängnis

Das Landgericht Hamburg hat einen 57-jährigen Taxifahrer, der im September letzten Jahres einen weiblichen Fahrgast für mehrere Stunden in den Kofferraum seines Fahrzeugs eingesperrt und mit dem Tod bedroht hat, zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 10 Monaten verurteilt.
Redaktion (allg.)

Die 33-Jährige war am 4. September 2011 in das Taxi des Mannes gestiegen. Als der 57-Jährige einen Umweg fuhr kam es zum Streit, da die Frau die zusätzliche Strecke nicht zahlen wollte. Daraufhin stoppte der Fahrer den Wagen, zerrte die Frau aus dem Auto und schlug sie. Anschließend sperrte er sie in den Kofferraum des Taxis, fuhr nach Hause und stellte den Wagen neben seinem Haus ab (wir berichteten).

Erst nach sechs Stunden konnte die Frau von der Polizei befreit werden. In der Zwischenzeit war der 57-Jährige mehrfach zu dem Auto zurückgekehrt und hatte die Angst der Frau verstärkt, indem er ihr sagte, dass sie aus dem Kofferraum nicht mehr herauskommen würde und darin sterben müsse.
Nach Gerichtsangaben leidet die Frau seither unter einer chronischen posttraumatischen Belastungsstörung, ist arbeitsunfähig und befindet sich zudem in psychiatrischer Behandlung. Der Angeklagte, der alkoholsüchtig ist und auch bei der Tat betrunken gewesen war, hatte das Verbrechen vor Gericht gestanden. Der 57-Jährige war allerdings nicht in der Lage, sein Handeln zu erklären.

"Es handelt sich hier um eine unvorstellbare und nicht nachvollziehbare Tat mit schwersten psychischen Folgen für die Geschädigte", erklärte das Gericht in der Urteilsbegründung. Es folgte mit seinem Strafmaß von drei Jahren und 10 Monaten wegen Freiheitsberaubung mit schwerer Gesundheitsschädigung, Körperverletzung, Bedrohung und Beleidigung dem Antrag der Staatsanwaltschaft.

Landgericht Hamburg, Urteil vom 03.02.2012, Az.: 628 KLs 17/11

(sk)
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