Bewährungsstrafe für bewaffneten Raubüberfall
Der 22-Jährige hatte mit unterdrückter Rufnummer ein Taxi bestellt, war dann mit einem Messer bewaffnet eingestiegen und hatte dem Fahrer gedroht, ihn umzubringen, wenn dieser ihm kein Geld gebe. Der Kollege setzte sich zur Wehr und zog sich dabei eine Schnittwunde an der Hand-Innenfläche zu und bekam zudem einen Faustschlag ins Gesicht verpasst. Letztlich flüchtete der Täter ohne Beute.
Der 22-Jährige stellte sich kurz darauf selbst der Polizei – wohl auch ein Grund dafür, warum das Gericht nun Milde walten ließ. Das Tübinger Landgericht verurteilte ihn zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe. Außerdem muss er dem Taxifahrer 8.000 Euro Schmerzensgeld bezahlen, darf dieses aber aufgrund seines niedrigen Azubi-Lohns in Monatsraten von 30 Euro abstottern. Darüber hinaus muss er seine Ausbildung abschließen und sich wegen seiner mutmaßlichen Spielsucht behandeln lassen.
Das Gericht machte klar, dass das Urteil „so hart an der Grenze, wie Sie es sich gar nicht vorstellen können“ sei. Für einen räuberischen Überfall auf einen Kraftfahrer und schwere räuberische Erpressung beträgt die Mindeststrafe normalerweise fünf Jahre, doch die Staatsanwältin hatte gerade noch auf einen minder schweren Fall erkannt.
Der Taxifahrer befindet sich seit neun Monaten in Therapie und konnte sich seit dem Übergriff nicht wieder hinters Steuer setzen.
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