Finanzkontrolle Schwarzarbeit schaute auf den Mindestlohn

Bei einer Schwerpunktprüfung im Taxigewerbe traten eine Menge Fälle zutage, in denen mögliche Verstöße gegen das Mindestlohngesetz näher untersucht werden sollen.

Die Mitarbeiter des Zolls nahmen vor allem die Bezahlung von Taxifahrern unter die Lupe. (Foto: Bundesfinanzdirektion West)
Die Mitarbeiter des Zolls nahmen vor allem die Bezahlung von Taxifahrern unter die Lupe. (Foto: Bundesfinanzdirektion West)
Dietmar Fund

Vom 26. bis zum 29. November 2015 führten rund 2.500 Zöllnerinnen und Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit eine bundesweite Schwerpunktkontrolle im Taxigewerbe durch. Laut einer Pressemitteilung der Bundesfinanzdirektion West vom 7. Dezember 2015 sind in rund 1.670 Fällen weitere „Sachverhaltsaufklärungen“ erforderlich. Es gebe in diesen Fällen Hinweise auf Mindestlohn-Unterschreitungen, das Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen und den unrechtmäßigen Bezug von Arbeitslosengeld.

Insgesamt wurden bei der Aktion 9.470 Personen zu ihren Arbeitsverhältnissen befragt. Geschäftsunterlagen wurden in 516 Fällen geprüft. Eingeleitet wurden 3 Strafverfahren wegen des Verdachts der Vorenthaltung von Sozialversicherungsbeiträgen sowie 12 Ordnungswidrigkeitsverfahren. Bei denen ging es um den Verdacht der Meldepflichtverletzung, das Nichtmitführen von Ausweispapieren und um Verstöße gegen das Mindestlohngesetz.
 

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