Charlie hilft beim kontaktlosen Bezahlen im Taxi

Ein Verband aus Nordrhein-Westfalen und ein Anbieter von Zahlungssystemen wollen das kontaktlose Bezahlen im Taxi an die Besonderheiten ländlicher Regionen angepasst haben.

Für das Bezahlen im Taxi muss man erst einen QR-Code einscannen und dann den Betrag bestätigen. (Foto: ZIIB GmbH)
Für das Bezahlen im Taxi muss man erst einen QR-Code einscannen und dann den Betrag bestätigen. (Foto: ZIIB GmbH)
Dietmar Fund

Die Berliner ZIIB Zahlungssysteme GmbH und der Verband des privaten gewerblichen Straßenpersonenverkehrs Nordrhein-Westfalen (VSPV) e.V. bieten Taxibetrieben jetzt das kontaktlose Bezahlen ohne Lesegerät via Smartphone an. Das System nennt sich „Pay with Charlie“. Wie ein Erklärvideo auf der Homepage mit dem Berliner Verbandsvorsitzenden Leszek Nadolski als Taxifahrer erläutert, müssen die Fahrgäste einen im Taxi per Aufkleber angebrachten QR-Code mit ihrem Smartphone einlesen und bekommen dann angezeigt, was die Fahrt gekostet hat. Nach der Abwicklung des Bezahlvorgangs erhalten sie einen digitalen Beleg in ihrer App.

Das Bezahlsystem erlaubt es, mit allen gängigen Kreditkarten, mit ApplePay, Google Pay, PayPal oder über die Handyrechnung zu bezahlen. Laut dem Verbandsvorsitzenden Sascha Waltemate verlangt ZIIB für diese Lösung keine Grundgebühr und keine zusätzliche Hardware. Das Unternehmen finanziert sich also offenbar über eine nicht genannte Transaktionsgebühr.

Laut Nicole Groß, der Geschäftsführerin der ZIIB GmbH, hat Sascha Waltemate einige Besonderheiten des Taxi- und Mietwagengewerbes im ländlichen Raum eingebracht, die ihrem großstädtischen Unternehmen nicht so bewusst gewesen seien. Jetzt sei das Produkt auch in allen Flächenländern einsetzbar.

Laut Sascha Waltemate ging es zum Beispiel um den hohen Anteil älterer Fahrer, während die in den Städten jünger und auch aufgrund ihrer Herkunft aus anderen Kulturkreisen oft handy-affiner und mit dem Bezahlen per Handy eher vertraut seien. Der Fahrgast zeige deshalb dem Fahrer auf seinem Handy, dass der Bezahlvorgang abgeschlossen ist, während diese Meldung sonst auf dem Smartphone des Fahrers hätte abgerufen werden müssen. Weil die elektronische Bezahlung im ländlichen Raum weitaus seltener gefragt sei, falle bei ihrer Lösung keine Grundgebühr an. Dafür sei das Disagio etwas höher.

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