Krankenfahrten-Regelung gilt nicht für Rollstuhlfahrten

Die von baden-württembergischen Verbänden mit zwei Kassen abgeschlossenen Verträge gelten nur für die Beförderung sitzender Patienten.

Dietmar Fund

Die von den baden-württembergischen Verkehrsverbänden und dem TVD Baden-Württemberg getroffenen neuen Vereinbarungen mit der AOK Baden-Württemberg und der SVLFG für Krankenfahrten gelten nicht für Rollstuhlfahrten, sondern nur für sitzende Krankenbeförderungen. Das hat Peter Welling, Geschäftsführender Vorstand des Verbandes des Verkehrsgewerbes Baden, auf Anfrage von taxi heute klargestellt.

 

Sein Verband hatte zwei Pressemitteilungen zu dem Thema versandt. Ein früher Text war nach Nachverhandlungen seitens der AOK noch einmal umfassend überarbeitet worden. Auf beide hatte taxi heute online und in der Ausgabe 5/2017 topaktuell hingewiesen.

Leider war in den Meldungen fälschlicherweise von „Kranken- und Rollstuhlfahrten“ die Rede. Die Redaktion entschuldigt sich für diesen Fehler und bedauert, dass er nicht dem Verband aufgefallen ist, sondern erst einem aufmerksamen Taxi- und Mietwagenunternehmer, der in Köngen und in Waiblingen tätig ist und die Meldung im Heft gelesen hat.

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