Niedersachsen will Ausfälle im Taxigewerbe kompensieren

Wirtschaftsminister Dr. Bernd Althusmann hat sechs Millionen Euro für Unternehmen und Soloselbständige freigegeben, die von der Corona-Pandemie besonders hart getroffen wurden.

Der niedersächsische Wirtschaftsminister Dr. Bernd Althusmann hat in den letzten Jahren immer wieder ein offenes Ohr für die Sorgen und Nöte der Taxi- und Mietwagenbranche gezeigt. (Foto: Dietmar Fund)
Der niedersächsische Wirtschaftsminister Dr. Bernd Althusmann hat in den letzten Jahren immer wieder ein offenes Ohr für die Sorgen und Nöte der Taxi- und Mietwagenbranche gezeigt. (Foto: Dietmar Fund)
Dietmar Fund

Das Niedersächsische Wirtschaftsministerium unterstützt Unternehmen und Soloselbstständige aus dem Taxi- und Mietwagengewerbe, die durch die Corona-Pandemie besonders getroffen wurden. Dafür stehen sechs Millionen Euro aus dem Sondervermögen zur Bewältigung der Auswirkungen der Corona-Pandemie zur Verfügung. Das hat Wirtschaftsminister Dr. Bernd Althusmann am 21. März 2022 mitgeteilt.

Gerade die Taxibranche habe in Pandemiezeiten unter erheblichen Umsatzeinbußen gelitten, schreibt er in seiner Presseerklärung. Damit diese mittelständischen Betriebe weiterhin ihre Leistungen erbringen könnten und nicht in Existenznot gerieten, wolle das Land dazu beitragen, die Einbußen abzufedern. Die Ausgleichszahlungen kämen im Hinblick auf die stark gestiegenen Spritpreise gerade zur rechten Zeit.

Wie angekündigt, wurde am 23. März 2022 die „Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen zur Unterstützung von durch Umsatzausfälle im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie besonders betroffene Unternehmen und Soloselbstständige des Taxi- und Mietwagengewerbes“ veröffentlicht. Das Ministerium veröffentlichte zunächst nur folgende Eckdaten: Für die pauschalierten Ausgleichszahlungen werden Umsatzausfälle zwischen dem 17. März 2020 und dem 30. Juni 2021 zugrunde gelegt. Die Höhe der Ausgleichsleitung ist abhängig von der Unternehmensgröße und kleinere Unternehmen erhielten einen prozentual höheren Ausgleich als größere. Der Fördersatz betrage zwischen 10,0 und 17,5 Prozent des nachgewiesenen Umsatzverlustes. Ein Mindestumsatz von 10.000 Euro pro eingesetztem Fahrzeug im genannten Zeitraum zählt ebenfalls zu den Voraussetzungen.

Laut der Richtlinie werden die Gelder des Landes „alternativ oder kumulativ“ zur Bundesregelung Kleinbeihilfen oder zur Bundesregelung Fixkostenhilfe 2020 gewährt. Wichtig ist für die Beantragung der „Billigkeitsleistung“, dass ein Liquiditätsengpass infolge der Covid-19-Pandemie vorliegt, den die Richtlinie genau beschreibt. Gestaffelt sind die Leistungen für Unternehmen mit bis zu drei, bis zu sechs, bis zu zehn und mehr als zehn Fahrzeugen. Bewilligungsstelle ist die landeseigene N-Bank.

Die Fachvereinigung Personenverkehr im Gesamtverband Verkehrsgewerbe Niedersachsen e.V. (GVN) hat laut ihrem Geschäftsführer Christian Brüggmann schon zu den Zeiten seines Vor-Vorgängers Gunther Zimmermann ein solches Förderprogramm angeregt. Er selbst habe sich seit Oktober 2021 darum gekümmert und die Fachvereinigung sei froh darüber, dass Wirtschaftsminister Althusmann die Gelder freigegeben habe, sagte er zu taxi heute.

Laut Brüggmann wird es im April noch eine Info-Veranstaltung zur Antragstellung geben, die erst danach möglich sei. Die Beantragung der Ausgleichszahlungen sei nur bis zum 30. Juni 2022 möglich.

Die Förderrichtlinie kann über den Downloadbereich dieser Meldung als pdf-Datei heruntergeladen werden.

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