Elektrotaxis sollen in München anders gefördert werden

Der Ausschuss für Klima- und Umweltschutz des Stadtrates hat sich dafür ausgesprochen, die Förderung von gefahrenen Fahrgastkilometern auf eine Investitionsförderung von bis zu 11.000 Euro pro Elektrotaxi umzustellen.

In München sollen Elektrotaxis bald nach einer einfacheren Methode als bisher finanziell gefördert werden. (Symbolfoto: Dietmar Fund)
In München sollen Elektrotaxis bald nach einer einfacheren Methode als bisher finanziell gefördert werden. (Symbolfoto: Dietmar Fund)
Dietmar Fund

Der Ausschuss für Klima- und Umweltschutz des Münchener Stadtrats hat in seiner Sitzung vom 18. Juli 2023 beschlossen, dem Gemeinderat für seine Sitzung am 26. Juli 2023 eine Umstellung der Taxiförderung zur Entscheidung vorzulegen. Er hat sich damit für eine neue Förderrichtlinie ausgesprochen, die am 1. Januar 2024 in Kraft treten soll. Sie sieht vor, dass neue Elektrotaxis in den Jahren 2024 und 2025 „investiv“ mit jeweils 10.000 Euro gefördert werden sollen, während die bisherige Förderrichtlinie vorsieht, jedes Elektrotaxi pro Besetztkilometer mit 20 Cent zu bezuschussen.

Das Referat für Klima- und Umweltschutz soll für die Förderung in den nächsten beiden Jahren jeweils zwei Millionen Euro auf dem Klimabudget beantragen. Außerdem wird das Referat aufgefordert, im Rahmen der Novellierung der E-Taxi-Förderung eine „Klimageschwindigkeitskomponente für First Mover“ in Höhe von zehn Prozent der Fördersumme zu gewähren. Dieser Bonus und damit eine Fördersumme von 11.000 Euro soll für die ersten 100 Fahrzeuge gelten. Davon werde insbesondere die Vielzahl der kleinen Taxiunternehmen der Stadt profitieren, heißt es in dem Beschluss, den man im Ratsinformationssystem nachlesen kann – anders als den Entwurf der neuen Förderrichtlinie.

Der Ausschuss bittet mit seinem Beschluss auch das Mobilitätsreferat, die befristete Einrichtung eines Stellplatzes am Schnelllade-Standort Ganghoferstraße/Georg-Freundhofer-Platz für das Taxigewerbe verkehrsrechtlich anzuordnen. Wie lange die Befristung dauern soll, wird noch nicht angekündigt. Das Referat solle zusammen mit anderen Grundstückseigentümer dazu animieren, auf ihrem Privatgrund öffentlich zugängliche Schnellladestationen zu installieren.

Der neue Beschluss fußt auf einem Runden Tisch, der im Frühjahr 2023 einberufen worden war, weil die bisherige E-Taxi-Förderung nicht recht „gezogen hatte“. Sie wurde von ihren auf Fahrgast-Kilometer bezogenen Förderung von betriebswirtschaftlich denkenden Mehrwagenunternehmern für durchaus attraktiv gehalten, war aber für einfacher gestrickte Unternehmer schwerer nachvollziehbar als eine Fahrzeugförderung direkt beim Kauf.

Die neuen Münchner Vorschläge ähneln in manchen Punkten der derzeitigen Hamburger Förderung von elektrisch angetriebenen Zukunftstaxis, von denen ein Anteil barrierefreier Modelle noch stärker gefördert wird. Hamburg hat ebenfalls mit hohen Fördersummen begonnen, die dann von Programm zu Programm abgeschmolzen wurden, um Früheinsteiger und damit den Hochlauf des Programms besonders zu stärken. Eine Möglichkeit des neuen Personenbeförderungsgesetzes nutzt Hamburg bis dato exklusiv: Dort soll bald die Erteilung neuer Taxikonzessionen an Elektroantriebe gebunden werden, wovon in München noch ebenso wenig die Rede ist wie von einer besonderen Förderung für elektrisch angetriebene Inklusionstaxis.

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