BMVI will 1.000 Schnelllade-Hubs fördern

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur möchte bis 2023 ein Netz von 1.000 Schnelllade-Stationen aufbauen und die Arbeiten daran im Sommer ausschreiben.

Für den Aufbau von 1.000 neuen Schnellladestationen bis 2023 ist eine Milliarde Euro an Fördergeldern eingeplant. Sie sollen aber nicht nahe an bereits bestehenden wie hier in Seligweiler entstehen. (Foto: Dietmar Fund)
Für den Aufbau von 1.000 neuen Schnellladestationen bis 2023 ist eine Milliarde Euro an Fördergeldern eingeplant. Sie sollen aber nicht nahe an bereits bestehenden wie hier in Seligweiler entstehen. (Foto: Dietmar Fund)
Dietmar Fund

Das Bundeskabinett hat am 10. Februar 2021 den vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) vorgelegten Gesetzentwurf zur Bereitstellung flächendeckender Schnellladeinfrastruktur für reine Batterieelektrofahrzeuge beschlossen. Wie das Ministerium mitteilt, schafft das „Schnellladegesetz“ die Grundlage für die Ausschreibung zum Aufbau eines öffentlichen Schnellladenetzes mit 1.000 Standorten. Nur so sei es zu schaffen, dass mehr Menschen auf „klimafreundliche E-Autos umsteigen und mit erneuerbaren Energien laden können“, erklärte Bundesminister Andreas Scheuer.

Das BMVI will nun gezielt das Schnellladen mit Gleichstrom fördern, weil bislang an den meisten Ladepunkten mit höchstens 22 kW Wechselstrom geladen werden konnte und das Schnelladen mit über 100 kW nicht forciert worden sei. Aktuell hätten weniger als 2 Prozent der Ladepunkte eine Ladeleistung von mindestens 100 kW. Aufgebaut werden sollen nun Stationen mit einer Leistung von mindestens 150 kW pro Ladepunkt.

Die förderfähigen Stationen können auf öffentlichem oder privatem Grund liegen, müssen aber rund um die Uhr öffentlich zugänglich sein. Einheitliche Vorgaben sollen die Nutzerfreundlichkeit sichern.

Nach der Behandlung im Deutschen Bundestag und im Bundesrat soll das Gesetz noch im Frühjahr verabschiedet werden. Ausgeschrieben wird das Vorhaben dann im Sommer europaweit in 10 bis 15 Losen. Für die einzelnen Lose sollen sich auch Bietergemeinschaften bewerben können, damit sich auch kleinere und mittlere Unternehmen beteiligen können. Die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur soll sicherstellen, dass keine neuen Standorte nahe bestehender Schnellladestationen aufgebaut werden, um Konkurrenzsituationen zu vermeiden.

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