BMVI fördert E-Mobilitätskonzepte

Der neue Förderaufruf betrifft auch gewerbliche Flotten und deren Ladeinfrastruktur und könnte daher auch für Taxi- und Mietwagenbetriebe interessant sein.

Konzepte für die Umstellung von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor auf elektrisch angetriebene mit eigener Ladeinfrastruktur will das Ministerium jetzt auch fördern. (Foto: Dietmar Fund)
Konzepte für die Umstellung von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor auf elektrisch angetriebene mit eigener Ladeinfrastruktur will das Ministerium jetzt auch fördern. (Foto: Dietmar Fund)
Dietmar Fund

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat am 9. März 2021 einen fünften Förderaufruf zu „Elektromobilitätskonzepten“ gestartet. Ab sofort können damit außer Kommunen und kommunalen Betrieben erstmals auch gewerbliche Unternehmen Anträge auf die Förderung solcher Konzepte stellen. Es gehe dabei um den Aufbau von elektrischen Fahrzeugflotten und deren Ladeinfrastruktur, teilt das Ministerium mit – eine Aussage, die auch umstiegswilligen Taxi- und Mietwagenunternehmen Hoffnungen machen könnte.

Mit der Abwicklung hat das BMWI wieder die NOW GmbH beauftragt. Das Programm vom März 2021 trägt den Namen „Kommunale und gewerbliche Elektromobilitätskonzepte (03/2021)“. Es sieht drei Schwerpunkte vor. Für Taxi- und Mietwagenunternehmen ist der Schwerpunkt 2 interessant. Er nennt sich „Elektrifizierung von gewerblichen Fahrzeug-Flotten / Fuhrparks mit entsprechenden Ladeinfrastrukturkonzepten“.

Dazu heißt es in den Informationen der NOW GmbH, gewerbliche Konzepte sollten „insbesondere technische und betriebliche Machbarkeit, Umweltnutzen von Maßnahmen zur systemischen Integration der Elektromobilität in bestehende betriebliche oder regionale Rahmenbedingungen zum Inhalt haben“. Für eine anschließende zeitnahe Umsetzung des Konzeptes solle zudem die Entwicklung eines konkreten Maßnahmenkatalogs sowie die Einbindung von relevanten Akteuren abgebildet werden. Vorschrift ist die Nutzung von Strom aus alternativen Energiequellen.

Die Anträge müssen über das easyonline-Portal eingereicht werden (foederportal.bund.de/easyonline). Die Antragsfrist läuft bis zum 17. Mai 2021. Insgesamt stehen für diesen fünften Aufruf Fördermittel von 5 Millionen Euro zur Verfügung. Wie sie unter den Antragstellern verteilt werden, schreibt das Unternehmen nicht, nur welchen Einfluss die Angaben der Antragsteller auf die Priorisierung haben. Die förderfähigen Ausgaben sind bei maximal 100.000 Euro (netto) gedeckelt, die mit bis zu 80 Prozent förderfähig sind.

Am 18. März 2021 veranstaltet der vom BMVI ebenfalls eingebundene Projektträger Jülich von 11 bis 12 Uhr ein Online-Seminar zu diesem Förderaufruf. Dafür können sich auch interessierte Taxi- und Mietwagenunternehmer und –unternehmerinnen kostenlos auf Webex registrieren.

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