BZP-Geschäftsführer rät zur freiwilligen Nutzung von INSIKA
Der Deutsche Taxi- und Mietwagenverband (BZP) spricht sich heute klar für das INSIKA-Verfahren aus, nach dem Fiskaltaxameter Daten speichern sollen. Zwar sei der BZP anfangs zurückhaltend gewesen, um die Entwicklung alternativer Verfahren zu ermöglichen, doch habe niemand ein solches entwickelt. Außerdem stehe die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) hinter dem Verfahren. Das erklärte BZP-Geschäftsführer Thomas Grätz am 24. November 2015 bei der Mitgliederversammlung der Fachsparte Taxi- und Mietwagenverkehr des Verbandes des Verkehrsgewerbes Rheinland e.V. (VDV Rheinland) in Koblenz.
Grätz gab in der Diskussion mit den versammelten Taxi- und Mietwagenunternehmern den Rat, schon jetzt Fiskaltaxameter zu beschaffen und eine verfahrenssichere Lösung, also das INSIKA-Verfahren, zu nutzen. Damit sei man auf der sicheren Seite. Laut dem BZP-Geschäftsführer ist die Rechtslage eigentlich klar, die Einführung des Fiskaltaxameters könne höchstens noch verschoben werden. Wenn noch eine Gesetzesvorschrift kommen werde, was derzeit noch unklar sei, dann erfordere das dafür erforderliche Gesetzgebungsverfahren wohl noch mehr Zeit als bis zum November 2016.
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