Landgericht vertagt Urteilsverkündung zu mytaxi
Mit Spannung hat das Taxigewerbe am 24. November 2015 um 10 Uhr die Urteilsverkündung des Landgerichts Frankfurt am Main im Hauptverfahren von Taxi Deutschland gegen die 50-Prozent-Rabatte der App mytaxi erwartet. Die Spannung bleibt noch etwas erhalten, denn das Gericht hat im Hauptverfahren nicht geurteilt, sondern die Urteilsverkündung auf den 19. Januar 2015 vertagt.
Dieter Schlenker, Vorsitzender der Genossenschaft Taxi Deutschland, weist in einer ersten Stellungnahme darauf hin, dass bei einem weitergehenden Verdrängungswettbewerb in 700 Taxizentralen Tausende Jobs gefährdet würden. Bei Taxizentralen müssten die Taxifahrer umgerechnet nur rund 5 Prozent des Fahrpreises für die Fahrgastvermittlung abgeben, während mytaxi schon einmal bis zu 30 Prozent von ihnen verlangt habe und Uber hierzulande 20 Prozent haben wolle.
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