BZP fordert mehr Sicherheit durch Kameras

Der Taxi-Bundesverband hat sich in dieser Woche im Rahmen einer Pressekonferenz in Berlin erneut kritisch zu den Reglementierungen der Datenschützer in Bezug auf videogestützten Überfallschutz in Taxis geäußert.
Redaktion (allg.)

Die Möglichkeit zum direkten Dialog mit den behördlichen Bedenkenträgern bot sich dabei nicht, da die Datenschützer der Einladung des Bundesverbands nicht gefolgt waren, was BZP-Präsident Michael Müller und Geschäftsführer Thomas Grätz außerordentlich bedauerten.

In einer Stellungnahme hatte sich der so genannte „Düsseldorfer Kreis“ der Datenschutzbeauftragten der Länder Ende Februar darauf verständigt, eine Aufzeichnung von Bildern im Taxi nur in Notfallsituationen zu erlauben. Dazu könne der betroffene Fahrer über einen Schalter eine Aufzeichnung auslösen. Dem BZP geht diese Lösung aber nicht weit genug.

"In 75 Prozent aller Fälle erfolgen die Überfälle so überraschend, dass eine Reaktion des Fahrers nicht mehr möglich ist", sagte Präsident Müller. Daher plädiert der Verband für eine Aufzeichnung von Standbildern alle 15 Sekunden. Diese Aufnahmen sollten maximal 48 Stunden gespeichert werden können, der Zugriff darauf solle nur durch Befugte nach polizeilicher Anzeige erfolgen. Nach einem Notruf sollte das Bild direkt gesendet werden können. Selbstverständlich würden die Fahrzeuge deutlich sichtbar gekennzeichnet, Audioaufnahmen erfolgten generell nicht.

Unterstützt werden die Forderungen des Verbandes auch von der Politik. Sören Bartol, Sprecher der SPD-Arbeitsgruppe Verkehr, Bau und Stadtentwicklung im Deutschen Bundestag, sagte: "Die Zahlen mit einem Toten und 261 verletzen Taxifahrerinnen und Fahrern im Jahr 2011 berechtigen durchaus dazu, dieses Thema intensiv zu diskutieren.“ Dabei gehe es nicht um live übertragene Dauerbilder, sondern lediglich um Aufnahmesequenzen.

Wie wirksam der vom Gewerbe geforderte Überfallschutz mit Videokameras ist, verdeutlicht eine Studie der BG Verkehr in Zusammenarbeit mit dem Taxi-Ruf Bremen, deren Ergebnisse der BZP nun in Berlin präsentierte und die er jetzt auch auf der Verbands-Homepage veröffentlicht hat.

Demnach hatte Bremen bis zum Jahr 2010 rund einen gewalttätigen Übergriff auf Taxifahrer(-innen) pro Woche zu verzeichnen. Das wollte Fred Buchholz vom Taxi-Ruf, damals zugleich BZP-Präsident, nicht hinnehmen und stellte bei der BG Verkehr ein neues „Kommunikations- und Kameraüberwachungssystem“ vor. Die Berufsgenossenschaft zeigte Interesse an der Überfallschutzkamera und sagte ihre Bereitschaft zur Förderung des Einbaus der Anlagen und zu einem Projekt für die dem Taxi-Ruf angeschlossenen Taxis zu, das auch die Befragung der Fahrgäste und wichtige rechtliche Aspekte zum Datenschutz beinhaltete.

Rund 150 Euro kostet die Einbaulösung bei der Bremer Variante, die allerdings auch bestimmte Voraussetzungen an die Vermittlungstechnik im Fahrzeug stellt. Eine winzige Kamera, die neben dem Mittelspiegel angebracht ist, speichert dabei regelmäßig Aufnahmen vom Ein- bis zum Aussteigen der Fahrgäste. Eine Berechtigung zur Auswertung haben nur die Behörden und nur nach eingehenden Strafanzeigen. Andernfalls werden die Aufnahmen nach 48 Stunden automatisch wieder gelöscht.

Eine Maßnahme, die bei den Fahrgästen laut Befragungen fast durchgehend „auf breite Zustimmung und fast durchgehend auf Wohlwollen“ stößt, wie Martin Küppers, bei der BG Verkehr zuständiger Leiter der Abteilung Arbeitssicherheit und Prävention, erläuterte und dabei auf den durchschlagenden Erfolg des videogestützten Überfallschutzes verwies: „Seit der Einführung der Kamera ereignete sich in den ausgestatteten 480 Fahrzeugen kein einziger Vorfall mehr.“

 

(sk)
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