Landgericht Stuttgart verbietet mytaxi-Rabatte

Das Gericht urteilte, dass Rabatte bis zu 50 Prozent auf den regulären Taxi-Fahrpreis nicht zulässig seien.

Nach verschiedenen Medienberichten hat das Landgericht Stuttgart am 16. Juni 2015 entschieden, dass Nachlässe von bis zu 50 Prozent auf den Taxipreis wettbewerbswidrig sind. Die im Personenbeförderungsgesetz verankerten Regelungen zum Festpreis beim Taxitarif dürften nicht unterschritten werden. Die Daimler-Tochter Intelligent Apps, die mit einem 50prozentigen Nachlass in verschiedenen Städten das Bezahlen über ihre App mytaxi fördern wollte, hat demzufolge illegal gehandelt.

Dem Urteil des Landgerichts war eine einstweilige Verfügung vorausgegangen, die die Taxi Auto Zentrale Stuttgart am 12. Mai 2015 gegen mytaxi erwirkt hatte. Michael Müller, Präsident des Deutschen Taxi- und Mietwagenverbands (BZP), begrüßte das Urteil naturgemäß. Er wies in einer Stellungnahme darauf hin, dass der BZP beim Landgericht eine einstweilige Verfügung gegen die Betreiber von mytaxi erwirkt habe (taxi heute berichtete).

Auf der Homepage des Landgerichts sind leider noch keinerlei Angaben über das Urteil zu finden.
 

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