BZP begrüßt das Uber-Urteil des BGH

Der Deutsche Taxi- und Mietwagenverband (BZP) hofft, dass nun auch die Bedenken der höchsten Bundesrichter bei einer Novelle des Personenbeförderungsgesetzes berücksichtigt werden.

BZP-Präsident Michael Müller begrüßt die BGH-Entscheidung, Uber Black nicht zuzulassen. (Archiv-Foto: Werner Kuhnle)
BZP-Präsident Michael Müller begrüßt die BGH-Entscheidung, Uber Black nicht zuzulassen. (Archiv-Foto: Werner Kuhnle)
Dietmar Fund

Der Deutsche Taxi- und Mietwagenverband (BZP) begrüßt das Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH), den Mietwagen-Vermittlungsdienst Uber Black als unzulässig einzustufen, weil der BGH klar die Rückkehrpflicht für Mietwagen hervorgehoben habe. Das erklärte BZP-Präsident Michael Müller kurz nach Bekanntgabe der Entscheidung. Das Urteil mache „mehr als deutlich“, dass Uber mit seiner Plattform „eindeutig der Mittäter bei Verstößen gegen das Gesetz“ sei.

Uber sei ein Verkehrsdienstleister und kein IT-Unternehmer. Somit unterliege das Unternehmen auch den geltenden Gesetzen, erklärte der Verband.

Der persönliche Kommentar des BZP-Präsidenten: „Mein Wunsch wäre, dass die Bedenken der höchsten Bundesrichter auch bei möglichen Veränderungen beim Personenbeförderungsgesetz berücksichtigt werden“. Man darf gespannt sein, wie nun Politiker reagieren, die in letzter Zeit laut über eine Streichung der Rückkehrpflicht nachgedacht haben.

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