Taxi Deutschland: BGH urteilt über Mobilitäts-Apps
„Die BGH-Entscheidung ist ein Grundsatzurteil, mit dem klargestellt wird, dass sich die Betreiber von Mobilitäts-Apps als Verkehrsdienstleister an alle gesetzlichen Vorgaben für die entgeltliche Personenbeförderung halten müssen. Deshalb geht die Bedeutung weit über die Beurteilung des Modells Uber Black hinaus.“ Das erklärt die Genossenschaft Taxi Deutschland eG zum Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 13. Dezember 2018. Das Gericht hatte den Dienst Uber Black als unzulässig bezeichnet, weil er gegen die Rückkehrpflicht für Mietwagen verstößt.
Herwig Kollar, Rechtsanwalt der Genossenschaft, schreibt dazu, mit dem Urteil des BGH sei Uber nun auch voll verantwortlich für Verstöße seiner Fahrer. „Wir werden diese künftig beobachten und etwaige Verstöße konsequent direkt gegen Uber verfolgen“, erklärte Kollar.
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