Buchpflicht für Mietwagen ergibt sich aus Kommentierungen
Nach einem mündlichen Hinweis seiner Genehmigungsbehörde auf die Pflicht, Auftragseingangsbücher zu führen, wollte der Mietwagenunternehmer Kevin Fräntzel aus Haltern am See wissen, aus welcher gesetzlichen Bestimmung sich diese Pflicht denn ergebe. Im Personenbeförderungsgesetz (PBefG) sei schließlich nur von einer „buchmäßigen Erfassung“ die Rede. Bei seinen fünf Mietwagen halte er die Führung eines solchen Buches für aufwändig und anachronistisch.
Frederik Wilhelmsmeyer, stellvertretender Geschäftsführer des Deutschen Taxi- und Mietwagenverbandes (BZP), sagte dazu auf Anfrage von taxi heute, in Kommentierungen zum PBefG sei von einem gebundenen, fortlaufenden Buch die Rede. Es dürfe sich nicht um lose Blätter handeln und es seien handschriftliche Einträge gefordert. Dem BZP seien keine zertifizierten elektronischen Programme bekannt, mit denen das Führen eines Auftragseingangsbuches abgewickelt werden könne.
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