Hamburger Innenbehörde rudert bei Taxi-Masken zurück

Nach massiven Protesten aus der Taxi-Branche hat die Hamburger Innenbehörde klargestellt, dass es wohl nicht geahndet wird, wenn Taxifahrende weiterhin freiwillig eine Maske tragen. Ähnlich äußern sich zwei Ministerien aus Nordrhein-Westfalen.

Nun dürfen Taxifahrende in Hamburg, Nordrhein-Westfalen und in Bayern doch noch freiwillig eine Maske anlegen, wenn sie nicht auch noch eine Sonnenbrille oder ein Käppi tragen. (Foto: Fund)
Nun dürfen Taxifahrende in Hamburg, Nordrhein-Westfalen und in Bayern doch noch freiwillig eine Maske anlegen, wenn sie nicht auch noch eine Sonnenbrille oder ein Käppi tragen. (Foto: Fund)
Dietmar Fund

Andere Behördenvertreter würden sich erst einmal wegducken, wenn sie massive Proteste aus der Taxi-Branche vernehmen, aber Dirk Ritter ist da von einem anderen Schlag und stellt sich als sturmerprobter Hanseat dem Gegenwind. Der Leiter der Verkehrsgewerbeaufsicht in der Hamburger Behörde für Mobilität und Verkehrswende hat sich angesichts der öffentlich geäußerten Proteste von Taxiverbänden, Taxizentralen und Taxiunternehmen um eine weitere Klärung der Frage gekümmert, ob Taxifahrenden nun tatsächlich ein Bußgeld droht, wenn sie weiterhin freiwillig bei Fahrgastfahrten eine Maske tragen.

Die „klarstellende Information“ der Innenbehörde, die Ritter am 9. Februar 2023 weitergeleitet hat, lautet wörtlich wie folgt: „Bei dem in Rede stehenden Verhüllungsverbot handelt es sich um eine bundesrechtliche Regelung in der Straßenverkehrs-Ordnung (§ 23 Abs. 4 StVO). In der Praxis wird das alleinige Tragen einer medizinischen Maske oder FFP2-Maske in der Regel aber nicht als Verhüllung gewertet. Hamburg hat zu Beginn der Pandemie zwar vorsorglich eine Aussetzung des Verhüllungsverbots erlassen, jedoch ist laut der in Hamburg zuständigen Behörde für Inneres und Sport wie schon vor der Pandemie auch nach Auslaufen der SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung nicht damit zu rechnen, dass es hier zu Ahndungen kommt.“

Ganz ähnlich hatten sich in Bayern kurz zuvor schon die Regierung von Mittelfranken und in Nordrhein-Westfalen das Gesundheits- und das Verkehrsministerium für das ganze Bundesland geäußert. Auf Letzteres hat der Taxi- und Mietwagenverband Deutschland (TMV) in seinem Mitglieder-Rundschreiben vom 9. Februar 2023 hingewiesen.

Dirk Ritter betont, dass es nun vor allem darauf ankomme, „dass es durch das Tragen von Schutzmasken in Kombination mit Sonnenbrillen, Käppis oder Ählichem nicht zu einer Unkenntlichkeit des Fahrzeugführers kommt.“ Er hoffe, dass damit den Schutzbedürfnissen von Fahrerinnen und Fahrern auf der einen und Fahrgästen auf der anderen Seite Rechnung getragen werde.

Für die Fahrerinnen und Fahrer von Taxis und Mietwagen in anderen Bundesländern bleibt die Unsicherheit, wie ihre zuständigen Ministerien mit der Frage umgehen – ein Auswuchs der Länderhoheit beim Gesundheitsschutz und ein Preis, der für den Föderalismus bezahlt werden muss. Der TMV empfiehlt Unternehmerinnen und Unternehmern, bei ihren Genehmigungsbehörden nachzufragen, wie sie zum freiwilligen Tragen einer Maske bei Besetztfahrten stehen.

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