Neues Eichrecht bremst Elektrotaxis aus

Der Bundesverband eMobilität und der Taxiverband BZP kritisieren, dass wegen des Eichrechts nur noch wenige Elektrotaxis zulassungsfähig sind.
Der Nissan Leaf ist eines von drei aktuellen als Taxi zulassungsfähigen Elektrofahrzeugen am Markt. (Foto: Intax)
Der Nissan Leaf ist eines von drei aktuellen als Taxi zulassungsfähigen Elektrofahrzeugen am Markt. (Foto: Intax)
Dietmar Fund
Die Elektromobilität im Taxigewerbe wird gesetzlich ausgebremst, weil das neue Eichrecht nach dem Auslaufen einer Übergangsfrist nur noch die Zulassung ab Werk als Taxi angebotener Fahrzeuge zulässt. Diese Botschaft hat der Bundesverband eMobilität am 19. Januar 2017 in einer Pressemitteilung verbreitet. Der Verband erklärt darin, nur Nissan habe elektrische „Taxifahrzeuge“ im Angebot, die über den Kooperationspartner Intax ausgerüstet würden, nämlich den Leaf und den e-NV 200. Alle anderen Elektrofahrzeuge wie zum Beispiel der neue Opel Ampera-e oder das Tesla Model S seien nach der aktuellen Gesetzeslage nicht mehr als Taxi umrüstbar.

Während Letzteres stimmt, ist die Auflistung als Taxi zulassungsfähiger Elektrofahrzeuge nicht vollständig. Es fehlt der Mercedes-Benz B 250e, der seit November 2016 als Taxi bestellt werden kann. In der aktuellen Taxi-Preisliste vom 21. November 2016 ist er bei der B-Klasse unter den Individualausstattungen zu finden, weil es das Elektro-Taxi nicht als Sondermodell „Das Taxi“ gibt. Diese Preisliste ist im Downloadbereich unterhalb dieser Meldung als pdf-Datei hinterlegt.

Bereits als Elektrotaxi unterwegs ist ein Renault Zoe bei Taxi Simmen in Radolfzell (taxi heute berichtete). Es wurde aber noch in einem früheren Stadium der Eichrechts-Änderungen einer Konformitätsprüfung unterzogen. Zur Frage, ob Taxiunternehmer den aktuellen Zoe, den es auch mit einer verlängerten Reichweite gibt, einer Konformitätsprüfung unterziehen und dann als Taxi zulassen können, wollte Simon Prost, Marketing-Verantwortlicher des Umrüsters Pütting, keine Stellung nehmen.

Einen Tag nach dem Bundesverband eMobilität nahm auch der Deutsche Taxi- und Mietwagenverband (BZP) zu den Auswirkungen des neuen Eichrechts auf die Elektromobilität Stellung. „Diese unseligen Hindernisse müssen im Sinne der Umwelt schnellstens abgebaut werden“, erklärte BZP-Präsident Michael Müller. „Es kann nicht sein, dass die Bundesregierung einerseits mit einem Milliardenaufwand die E-Mobilität fördert und andererseits diese Technologie im bürokratischen Keim erstickt wird.“

Logobanner Liste (Views)