Während Letzteres stimmt, ist die Auflistung als Taxi zulassungsfähiger Elektrofahrzeuge nicht vollständig. Es fehlt der Mercedes-Benz B 250e, der seit November 2016 als Taxi bestellt werden kann. In der aktuellen Taxi-Preisliste vom 21. November 2016 ist er bei der B-Klasse unter den Individualausstattungen zu finden, weil es das Elektro-Taxi nicht als Sondermodell „Das Taxi“ gibt. Diese Preisliste ist im Downloadbereich unterhalb dieser Meldung als pdf-Datei hinterlegt.
Bereits als Elektrotaxi unterwegs ist ein Renault Zoe bei Taxi Simmen in Radolfzell (taxi heute berichtete). Es wurde aber noch in einem früheren Stadium der Eichrechts-Änderungen einer Konformitätsprüfung unterzogen. Zur Frage, ob Taxiunternehmer den aktuellen Zoe, den es auch mit einer verlängerten Reichweite gibt, einer Konformitätsprüfung unterziehen und dann als Taxi zulassen können, wollte Simon Prost, Marketing-Verantwortlicher des Umrüsters Pütting, keine Stellung nehmen.
Einen Tag nach dem Bundesverband eMobilität nahm auch der Deutsche Taxi- und Mietwagenverband (BZP) zu den Auswirkungen des neuen Eichrechts auf die Elektromobilität Stellung. „Diese unseligen Hindernisse müssen im Sinne der Umwelt schnellstens abgebaut werden“, erklärte BZP-Präsident Michael Müller. „Es kann nicht sein, dass die Bundesregierung einerseits mit einem Milliardenaufwand die E-Mobilität fördert und andererseits diese Technologie im bürokratischen Keim erstickt wird.“
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