TVD Baden-Württemberg schließt Rahmenvertrag ab

Der Verband ist mit der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg wegen der Beförderung von Rehabilitanten einig geworden.

Der Verbandsvorsitzende Thomas Laschuk wertet den Vertrag als Zeichen „einer hohen Anerkennung“ des TVD Baden-Württemberg. (Foto: Dietmar Fund)
Der Verbandsvorsitzende Thomas Laschuk wertet den Vertrag als Zeichen „einer hohen Anerkennung“ des TVD Baden-Württemberg. (Foto: Dietmar Fund)
Dietmar Fund

Einen Rahmenvertrag über Taxi- und Mietwagenfahrten für Reha-Patienten der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg (DRV-BW) hat der TVD Baden-Württemberg Ende Dezember 2016 abgeschlossen. Beitreten können ihm nicht nur Verbandsmitglieder, sondern alle Taxi- und Mietwagenunternehmen, die ihren Sitz in Baden-Württemberg haben und eine entsprechende Verpflichtungserklärung unterzeichnet haben.

 

Der Vertrag gilt mindestens für das Kalenderjahr 2017 und kann mit vierteljährlicher Frist gekündigt werden. Die Vergütungsregelung sieht einen Grundpreis von 2,50 Euro für die Inanspruchnahme des Fahrzeugs je Einzelfahrt vor. Der Streckentarif für die gefahrenen Kilometer beträgt 0,89 Euro. Diese Preise verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer.

Werden mehrere Reha-Patienten befördert, vergütet die DRV-BW für die zweite Person nur 30 Prozent und ab der dritten nur je 10 Prozent des für die erste Person ermittelten Betrags. Wartezeiten werden nicht vergütet.

Mit dem Rahmenvertrag verpflichtet sich der TVD Baden-Württemberg dazu, alle beigetretenen Mitglieder und Nicht-Mitglieder der DRV-BW zu melden. Er muss für jeden Landkreis eine Übersicht der beigetretenen Unternehmen erstellen und sie den Kliniken sowie den Rehabilitanten zur Verfügung stellen. Den Patienten steht die Wahl eines Taxi- und Mietwagenunternehmens zwar frei, doch sollen sie „nach Möglichkeit“ eines der Unternehmen beauftragen, die dem Rahmenvertrag beigetreten sind, heißt es in dem Dokument.

Laut Thomas Laschuk, dem Vorsitzenden des TVD Baden-Württemberg, hat bisher noch kein Rahmenvertrag mit dem DRV-BW existiert. Unternehmer, die ihm beitreten möchten, müssten den von der Internetseite des Verbandes herunterladbaren Verpflichtungsschein sowohl seinem Verband als auch der DRV-BW in Stuttgart senden.

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