Bundesrat will Autogas weiter begünstigen

Die Länderkammer möchte die Besteuerung für alle Gaskraftstoffe synchron verlängern.
Der Griff zum Autogas soll nach dem Willen des Bundesrats bis 2023 steuerbegünstigt bleiben. (Foto: picturemaker01 / fotolia.de)
Der Griff zum Autogas soll nach dem Willen des Bundesrats bis 2023 steuerbegünstigt bleiben. (Foto: picturemaker01 / fotolia.de)
Dietmar Fund

In seiner 956sten Sitzung am 31. März 2017 hat der Bundesrat Stellung zum „Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes“ bezogen. Dabei sprach sich die Länderkammer dafür aus, „die bisherige steuerliche Begünstigung für komprimiertes und verflüssigtes Erdgas sowie für Flüssiggas in der bisherigen Höhe über das Jahr 2018 hinaus bis zum 31. Dezember 2023 fortzuführen“. In der Begründung heißt es: „Durch die vorgesehene geringere Steuerermäßigung für Erdgas und die vorgesehene erhebliche Reduzierung der Steuerermäßigung für Flüssiggas würde die Akzeptanz der Verbraucher für diese alternativen Kraftstoffe sinken“. Darüber hinaus würde das zur Ausdünnung der Tankstelleninfrastruktur insbesondere bei Flüssiggas führen.

Der Deutsche Verband Flüssiggas begrüßte die Stellungnahme der Länderkammer. Alle Gaskraftstoffe gleich zu behandeln, sei umweltpolitisch nur konsequent. Der Alternativkraftstoff Autogas alias Flüssiggas oder LPG sei derzeit bundesweit an rund 7.000 Tankstellen erhältlich.
 

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