Seit dem 6. April 2022 dürfen Taxifahrer und -fahrerinnen im Pflichtfahrgebiet der Stadt Halle eine Kraftstoffpauschale von einem Euro pro Fahrt verlangen, sobald der durchschnittliche Preis für einen Liter Dieselkraftstoff oder Benzin auf mindestens 1,80 Euro pro Liter gestiegen ist. Das sieht die „3. Verordnung zur Änderung der Verordnung über Beförderungsentgelte für Verkehr mit Taxen in der Stadt Halle (Saale)“ vor. Dort heißt es, die Kraftstoffpauschale sei nach der Fahrt manuell zum Taxitarif hinzuzurechnen. Sie gelte für den Tagtarif, den Nachttarif sowie den Sonn- und Feiertagstarif.
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