Ab dem 1. Januar 2024 sollen EU-Taxameter und Wegstreckenzähler als „elektronische Aufzeichnungssysteme im Sinne des Paragrafen 146a Absatz 1 Satz 1 der Abgabenordnung“ gelten. Ihre digitalen Grundaufzeichnungen müssen durch eine „zertifizierte technische Sicherungseinrichtung“ geschützt werden. Das sieht eine „Verordnung zur Änderung der Kassensicherungsverordnung“ (KassenSichV) vor, die das Bundesministerium der Finanzen (BMF) am 28. April 2021 dem Deutschen Bundestag als Bundestagsdrucksache 19/29085 zur Abstimmung zugeleitet hat. Für Taxameter und Wegstreckenzähler werden technische Anforderungen festgelegt.
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